Das Verbotsgesetz, beschlossen am 8. Mai 1945 und 1947 neu verlautbart, verbietet und bestraft jede Tätigkeit bzw. Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus. Die diversen Straftatbestände, im Wesentlichen geregelt in den Paragrafen 3a bis 3i, fallen alle in die Zuständigkeit von ...
Antiquitätenhändler soll massenhaft Nazi-Devotionalien zum Verkauf angeboten haben - Prozess in Salzburg
Der Händler muss sich am 21. November am Landesgericht wegen NS-Wiederbetätigung verantworten. Er soll nicht nur massenhaft NS-Gegenstände wie Dolche, Orden, Münzen oder Porträtaufnahmen feilgeboten, sondern auch "braune" WhatsApp-Postings abgesondert haben.

BILD: SN/RATZER
Dem Händler wird in Salzburg im Schwurgerichtssaal der Prozess gemacht.