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Böllerwürfe vom Balkon: Freispruch für Duo vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung

Weil sie am 28. Dezember 2024 in Neumarkt drei Böller von einem Balkon auf die darunter liegende Straße geworfen haben sollen, auf der sich gerade drei Passanten aufhielten, saßen eine Frau (31) und ein Mann (38) im April in Salzburg vor Gericht. Vorwurf: versuchte schwere Körperverletzung - eine Passantin hatte angeblich ein Knalltrauma erlitten. In der Prozessfortsetzung am Donnerstag wurde das angeklagte Duo freigesprochen (nicht rechtskräftig).

Symbolbild.
Symbolbild.

Laut sinngemäßer Urteilsbegründung durch Thomas Tovilo-Moik, den zuständigen Richter, habe es im Verfahren etliche Widersprüche in den Aussagen der Zeugen bzw. der drei Passanten (eine Frau, zwei Männer) untereinander gegeben. So seien unterschiedliche Angaben zur Anzahl der (geworfenen) Knallkörper gemacht worden. Ebenso habe es Widersprüche gegeben bezüglich der Art bzw. Kategorie der (geworfenen) Böller, zur Frage, wer wieviele Böller geschmissen habe und wie groß der Abstand zu den Passanten gewesen sei, als Knallkörper explodierten. Zudem liege kein ärztliches Attest vor, wonach die Fußgängerin, in deren Nähe ein Böller explodiert war, ein Knalltrauma erlitten habe.

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