Die damalige Hauptverhandlung gegen den unbescholtenen und geständigen Gewalttäter wegen schwerer Körperverletzung endete mit einer Diversion. Konkret stellte die zuständige Strafrichterin das Strafverfahren ein, nachdem der Angeklagte 1500 Euro Geldbuße (inklusive Verfahrenskostenzuschuss) an die Republik gezahlt hatte.
Staatsanwalt ...