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Buben sexuell missbraucht: Haft für inzwischen fast 84-jährigen Tennengauer

Opfer nach Übergriffen vor fast 20 Jahren schwer traumatisiert.

Symbolbild.
Symbolbild.

Zwei Jahre teilbedingte Haft, davon acht Monate unbedingt: Dieses noch nicht rechtskräftige Urteil fällte am Dienstag am Landesgericht Salzburg ein Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Anna-Sophia Geisselhofer) über einen inzwischen knapp 84-jährigen Tennengauer. Dieser hatte in den Jahren 2000 bis 2002 einen damals noch unter 14-jährigen Buben wiederholt sexuell missbraucht.

Das Opfer, heute 30 Jahre alt, erlitt durch die Übergriffe laut einem psychiatrischen Gutachten eine posttraumatische Belastungsstörung. Der 30-Jährige ist demnach noch immer psychisch schwer angeschlagen und leidet an schweren inneren Störungen. Das Gericht sprach dem Opfer, vertreten von Rechtsanwalt Stefan Rieder, 2000 Euro Teilschmerzensgeld zu. Der Angeklagte war im Prozess teilgeständig.