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Bursch verschickte nicht weniger als 146 Hitler-Memes - fünf Monate bedingte Haft in Salzburger Prozess

Aus Angst, (wieder) gemobbt zu werden, habe er in der Chatgruppe die scheußlichen, teils schockierenden Bilder verschickt - und er habe dafür "Anerkennung" erhalten. Heute wisse er, was er da Schlimmes getan habe. - Reumütig geständig zeigte sich Mittwoch am Landesgericht Salzburg ein inzwischen knapp 17-jähriger Bursch, dem nationalsozialistische Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz angelastet wurde.

Der Jugendliche saß wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz vor Salzburger Geschworenen.
Der Jugendliche saß wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz vor Salzburger Geschworenen.

Nicht weniger als 146 Bilder, die Hitler glorifizieren oder die Nazi-Gräueltaten grob verharmlosen oder auf schockierende Art lächerlich machen, hatte der Bursch über einen Zeitraum von fast zwei Jahren über einen Messengerdienst verschickt. Gegenüber dem Jugendgeschworenensenat (Vorsitz: Richterin Christina Bayrhammer) zeigte sich der junge Angeklagte, inzwischen Lehrling, reumütig geständig.

Angeklagter: "Ich bekam innerhalb der Gruppe Anerkennung und Lob"

Die ersten hitler- bzw. naziverherrlichenden Bilder und Fotomontagen verschickte er als gerade 14-Jähriger. "In der Schule damals waren ziemlich viele Schüler rechts eingestellt. Ich hatte Angst, dass ich -wie schon in einer anderen Schule vorher - gemobbt werde. Deshalb habe ich mitgetan und das gemacht", betonte der auffallend übergewichtige, junge Angeklagte nun vor Gericht. Die Bilder verschickte er im wesentlichen innerhalb einer Chatgruppe. "Da waren einige Schüler dabei, die ich persönlich kannte, aber auch reine Internetbekanntschaften, zum Beispiel aus Deutschland. Ich habe für das Schicken dieser scheußlichen, grausamen Bilder dann Anerkennung bekommen. Die sagten mir, dass das cool sei", so der Bursch zur Vorsitzenden Richterin.

Der Angeklagte besuchte nach seinen Taten von sich aus KZ-Gedenkstätten

Rechtsanwalt Michael Hofer, Verteidiger des Burschen, verwies darauf, "dass der junge Angeklagte rein aus Gruppenzwang gehandelt hat. Er bereut seine Taten inzwischen sehr und hat ein ein sehr gutes Nachtatverhalten gezeigt: Er hat von sich aus zwei KZ-Gedenkstätten besucht. Und er war erschüttert, als ihm dort gezeigt und berichtet wurde, welche grauenhaften Taten die Nazis begangen haben".

Eine vom Verteidiger angeregte diversionelle Erledigung des Verfahrens wurde von den drei Berufsrichtern nicht aufgegriffen: "Hier liegt durchaus eine schwere Schuld vor, weil fast 150 Nachrichten bzw. Bilder mit teils besonders grausamen Inhalt verschickt wurden - und das fast zwei Jahre lang", so die Vorsitzende Richterin.

Das Geschworenengericht verurteilte den Burschen letztlich zu fünf Monaten bedingter Haft. Zudem wurde (weiter) Bewährungshilfe angeordnet. Sowohl der Verteidiger als auch Staatsanwalt Christoph Wancata gaben einen Rechtsmittelverzicht ab - das Urteil ist somit bereits rechtskräftig.

Die Polizei war im Zuge von Ermittlungen gegen einen anderen Jugendlichen auf die Nazipostings des Angeklagten aufmerksam geworden.