Daraufhin fragte Richterin Anna-Sophia Hofer bei der Ärztin, die die Bescheinigung ausgestellt hatte, nach, ob damit auch eine Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten einhergehe. Die Ärztin verneinte dies, zudem sei keine Bettruhe verordnet worden. In der Folge beauftragte die Richterin die zuständige Polizeiinspektion, zur Adresse des Angeklagten zu fahren und diesen zur Hauptverhandlung vorzuführen. Weil die Polizei den 37-Jährigen nicht zu Hause antraf und dieser laut Richterin "gemäß Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in seiner Wohnung hätte sein müssen", beantragte Staatsanwältin Ricarda Eder die Festnahme des Angeklagten wegen Fluchtgefahr. Der Prozess wurde letztlich auf den 26. Juni vertagt.
Laut Anklage hatte der Serbe - er lebt von der Kindesmutter getrennt - seine kleine Tochter im Rahmen eines Besuchskontaktes durch eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung schwer missbraucht. Eine psychologische Gutachterin hält die Aussagen des kleinen Mädchens "mit hoher Wahrscheinlichkeit" für erlebnisfundiert bzw. glaubhaft. Das Kind wird von Opferanwältin Sabina Moser vertreten.