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Die eigene kleine Tochter massiv missbraucht? Vater kam nicht zum Prozess in Salzburg

Der Schöffenprozess gegen einen im Land Salzburg wohnhaften Serben (37), der im Oktober 2023 seine damals vierjährige Tochter sexuell missbraucht haben soll, ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg geplatzt. Der Angeklagte erschien nicht zur Verhandlung und ließ der Richterin durch seinen Verteidiger eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen - geltend für den 23. und 24. April.

Der Angeklagte erschien nicht zum Prozess – er ließ unmittelbar nach Verhandlungsbeginn durch seinen Anwalt eine für zwei Tage ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Der Angeklagte erschien nicht zum Prozess – er ließ unmittelbar nach Verhandlungsbeginn durch seinen Anwalt eine für zwei Tage ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Daraufhin fragte Richterin Anna-Sophia Hofer bei der Ärztin, die die Bescheinigung ausgestellt hatte, nach, ob damit auch eine Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten einhergehe. Die Ärztin verneinte dies, zudem sei keine Bettruhe verordnet worden. In der Folge beauftragte die Richterin die zuständige Polizeiinspektion, zur Adresse des Angeklagten zu fahren und diesen zur Hauptverhandlung vorzuführen. Weil die Polizei den 37-Jährigen nicht zu Hause antraf und dieser laut Richterin "gemäß Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in seiner Wohnung hätte sein müssen", beantragte Staatsanwältin Ricarda Eder die Festnahme des Angeklagten wegen Fluchtgefahr. Der Prozess wurde letztlich auf den 26. Juni vertagt.

Laut Anklage hatte der Serbe - er lebt von der Kindesmutter getrennt - seine kleine Tochter im Rahmen eines Besuchskontaktes durch eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung schwer missbraucht. Eine psychologische Gutachterin hält die Aussagen des kleinen Mädchens "mit hoher Wahrscheinlichkeit" für erlebnisfundiert bzw. glaubhaft. Das Kind wird von Opferanwältin Sabina Moser vertreten.