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Toter Einbrecher in Salzburg-Gnigl: Mordermittlungen nach Kopfschuss

Der Hausbesitzer hat Schüsse aus einer Pistole abgegeben. Der mutmaßliche Einbrecher starb am Freitag offenbar infolge eines erlittenen Kopfschusses. Nun wird wegen Mordverdachts ermittelt.

Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettung am Tatort im Salzburger Stadtteil Gnigl.
Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettung am Tatort im Salzburger Stadtteil Gnigl.
Ein 66-jähriger Bewohner überraschte in seinem Haus in Salzburg-Gnigl zwei Eindringlinge. Seinen Angaben nach wurde der 66-Jährige mit einem Messer bedroht, er griff zur Waffe und schoss. Einer der mutmaßlichen Täter – ein 29-jähriger Ungar – erlag seinen Verletzungen.
Ein 66-jähriger Bewohner überraschte in seinem Haus in Salzburg-Gnigl zwei Eindringlinge. Seinen Angaben nach wurde der 66-Jährige mit einem Messer bedroht, er griff zur Waffe und schoss. Einer der mutmaßlichen Täter – ein 29-jähriger Ungar – erlag seinen Verletzungen.
Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettung am Tatort im Salzburger Stadtteil Gnigl.
Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettung am Tatort im Salzburger Stadtteil Gnigl.
Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettung am Tatort im Salzburger Stadtteil Gnigl.
Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettung am Tatort im Salzburger Stadtteil Gnigl.
Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettung am Tatort im Salzburger Stadtteil Gnigl.
Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettung am Tatort im Salzburger Stadtteil Gnigl.
Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettung am Tatort im Salzburger Stadtteil Gnigl.
Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettung am Tatort im Salzburger Stadtteil Gnigl.
Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettung am Tatort im Salzburger Stadtteil Gnigl.
Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettung am Tatort im Salzburger Stadtteil Gnigl.
Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettung am Tatort im Salzburger Stadtteil Gnigl.
Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettung am Tatort im Salzburger Stadtteil Gnigl.
Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettung am Tatort im Salzburger Stadtteil Gnigl.
Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettung am Tatort im Salzburger Stadtteil Gnigl.
Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettung am Tatort im Salzburger Stadtteil Gnigl.
Zahlreiche Einsatzkräfte von Polizei und Rettung am Tatort im Salzburger Stadtteil Gnigl.

Die - letztlich tödlichen - Schüsse eines 66-jährigen Hausbesitzers auf einen mutmaßlichen Einbrecher am Donnerstag gegen 16 Uhr in Salzburg-Gnigl sind Gesprächsthema im ganzen Land.

Mit einer Faustfeuerwaffe, die er legal besaß, soll der Diplomingenieur mehrmals auf einen 29-jährigen Ungarn geschossen haben, den er im Garten seines Hauses angetroffen hatte. Laut bisherigen Erkenntnissen der Polizei habe der Ungar in Begleitung einer gleichaltrigen Landsfrau bei dem Salzburger einbrechen wollen. Fakt ist: Der angeschossene Ungar erlag später im Uniklinikum Salzburg seinen schweren Verletzungen.

Bei einer ersten Befragung durch die Polizei am Donnerstag gab der 66-jährige Hausbesitzer an, er sei von dem männlichen Eindringling mit einem Messer "bedroht" worden, worauf er sich durch Schüsse aus seiner Pistole verteidigt habe. In welcher Form der mutmaßliche Einbrecher den Hausbesitzer mit dem Messer bedrohte, wann der Hausherr zu seiner Pistole griff und abdrückte oder wie die unverletzt gebliebene Landsfrau des Getöteten die Geschehnisse erlebte - das sind drei von vielen Fragen, die die Kriminalisten in akribischer Ermittlungsarbeit zu klären haben.

Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen Hausbesitzer

Die Staatsanwaltschaft leitete nun gegen den Hausbesitzer Ermittlungen wegen des Verdachts des Mordes ein. Die stellvertretende Behördensprecherin Elena Haslinger zu den SN: "Das ist in Fällen, wo jemand durch eine Waffe getötet wird, grundsätzlich üblich." Haslinger betont aber auch, dass man "sich strafrechtlich im Detail anschauen muss", ob der Schusswaffengebrauch möglicherweise gerechtfertigt gewesen sei, also ob es sich um Notwehr gehandelt habe.

Schuss in den Hinterkopf? Von Polizei weder bestätigt noch dementiert

Vorerst war nicht bekannt, wie viele Schüsse abgegeben wurden, kolportiert werden laut Anrainern zumindest drei. Die Polizei bestätigt das nicht. Haslinger zufolge sei umgehend eine Obduktion des Leichnams angeordnet worden. SN-Recherchen ergaben, dass der 29-Jährige einen Kopfschuss erlitten hat. Berichte, ob er im Hinterkopf getroffen wurde, bestätigte die Polizei allerdings nicht. Fest steht: Der Schütze war nicht alkoholisiert, das ergab ein Alkotest.

Am Tatort wurden mehrere Messer, etwa Küchenmesser, sichergestellt, hieß es von der Polizei. Jetzt werde geprüft, ob eines jener Messer von dem 29-jährigen Ungarn verwendet worden sein könnte.

Hausbesitzer war aktiv bei Schützenverein in Liefering

Der Hausbesitzer war laut SN-Recherchen zirka seit einem Jahr Mitglied im Verein Privilegierter Landeshauptschießstand Salzburg im Stadtteil Liefering. Dort werden Schießstände für diverse Waffenkategorien und Disziplinen vermietet. Als Sportschützensektion ist der Club der Salzburger Pistolenschützen dort aktiv. Auch Nichtmitglieder können Stände mieten.

Der Pistolenschütze ist gerichtlich unbescholten. Er befindet sich nicht in Haft, er wurde auf freiem Fuß angezeigt. Die 29-jährige Ungarin, die beim mutmaßlichen Einbruch Mittäterin gewesen sei, wurde nach ihrer vorläufigen Festnahme wieder freigelassen und ebenfalls angezeigt. "Rechtlich relevant" ist laut Staatsanwaltschaftssprecherin Elena Haslinger auch die Frage, ob es sich definitiv um einen Einbruchsversuch (bei dem sich die Täter Zutritt verschaffen, etwa indem sie eine Tür aufbrechen) gehandelt habe oder um einen Einschleichdiebstahl.

In Salzburg bisher keine Tötung in Notwehr durch Private

Dass eine Privatperson in Notwehr einen Einbrecher oder eine Einbrecherin mit einer Waffe tötet, gab es bisher in Salzburg offenbar noch nicht. Ein vergleichbarer Fall ereignete sich vor 25 Jahren in Seekirchen. Damals war ein 59-jähriger Gendarmeriebeamter der Schütze. Er feuerte mehrere Schüsse aus seiner Dienstwaffe auf ein Auto ab, in dem ein mutmaßlicher Einbrecher vom Tatort flüchtete. Der Wagen habe direkt auf ihn zugehalten und er habe ihn stoppen wollen, gab der Gendarm damals an. Er konnte sich durch einen Sprung auf die Seite retten, wurde aber an der Hüfte von dem Auto touchiert. Zwei der fünf abgegebenen Schüsse trafen und töteten den mutmaßlichen Täter.

In erster Instanz wurde der Mann am Landesgericht Salzburg zu einer Geldstrafe in der Höhe von 5040 Euro verurteilt wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.

Das Oberlandesgericht Linz hob das Urteil wegen Verfahrensmängeln auf. In zweiter Instanz wurde der damals bereits pensionierte Gendarmeriebeamte freigesprochen. Es habe sich zwar nicht direkt um Notwehr gehandelt, weil das Auto sich bereits auf gleicher Höhe mit dem Beamten befunden habe, als dieser den ersten Schuss abgegeben habe. Doch man müsse dem Gendarmen in dieser derart bedrohlichen Situation eine gewisse Schrecksekunde zubilligen, begründete die Einzelrichterin damals.

Niederösterreich: Zwei Fälle mit unterschiedlichem Ausgang

In Niederösterreich wurden die Ermittlungen gegen einen 71-jährigen Hausbesitzer im Mai 2024 ebenfalls wegen Notwehr eingestellt. Er hatte einen von drei maskierten Einbrechern angeschossen. Zuvor war seine 50-jährige Ehefrau von den Einbrechern durch Schläge ins Gesicht verletzt worden.

Bei einem anderen Fall im Jahr 2019, ebenfalls in Niederösterreich, wurde ein 66-jähriger Hausbesitzer wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu acht Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Der Mann hatte die Waffe illegal besessen und auf zwei Einbrecher geschossen. Einen davon traf er am Oberschenkel. Das Schöffengericht teilte seine Ansicht, er habe in Notwehr gehandelt, nicht. Der Hausbesitzer musste dem Schussopfer 2100 Euro Schmerzensgeld bezahlen.