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Elfjähriger starb bei Skiunfall in Wagrain - Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen ein

Nach dem Unfalltod eines elfjährigen Buben am 4. Februar auf einer schwarzen Piste im Skigebiet Wagrain hat die Staatsanwaltschaft Salzburg ihr Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen bis zuletzt unbekannte Täter eingestellt.

Am Fuß dieses Steilhangs liegt jene Skihütte, gegen die der Bub prallte.
Am Fuß dieses Steilhangs liegt jene Skihütte, gegen die der Bub prallte.

Behördensprecherin Ricarda Eder sagte den SN: "Zum einen war die Sicherung der besagten schwarzen Piste, der sogenannten Giftabfahrt, ausreichend. Und zum anderen war auch das skifahrerische Können des Elfjährigen zum Befahren dieser Piste geeignet. Zusammengefasst war kein Sorgfaltsverstoß von anderer Seite feststellbar."

Basis für die nun erfolgte Verfahrenseinstellung sei ein kürzlich eingelangtes Sachverständigengutachten eines Experten für das Skiwesen.

Wie berichtet, war der elfjährige Urlauberbub aus Niederösterreich damals am frühen Vormittag die steile Piste mit den Ski talwärts gefahren, hinter ihm fuhr sein Vater.

Der Bub - er hatte einen Helm auf - dürfte dann die Kontrolle über seine Ski verloren haben. Er konnte nicht mehr bremsen, durchbrach ein Absperrnetz und prallte gegen die Außenmauer einer am Fuß des Hanges befindlichen Skihütte.

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