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Erneut Nazi-Umtriebe: 21-jähriger Tennengauer muss nun zwei Jahre ins Gefängnis

Zwei einschlägige Verurteilungen wegen NS-Wiederbetätigung zeigten offenbar keine Wirkung: Junger Tennengauer verstieß erneut gegen das Verbotsgesetz und wurde wieder schuldig erkannt.

Symbolbild.
Symbolbild.

Er ist zwar erst 21 Jahre alt. Dennoch stand der junge Tennengauer bereits zwei Mal - 2019 sowie 2020 - jeweils wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung gemäß § 3g Verbotsgesetz vor einem Geschworenengericht. Und wurde beide Male verurteilt. Im August 2020 etwa hatte er zwei Jahre teilbedingte Haft (als Zusatzstrafe) erhalten, weil er zwischen 2017 und 2019 eine Vielzahl hitlerverherrlichende, die NS-Zeit glorifizierende Postings im Internet verschickt, sich als Nazi geriert, Hitlers Geburt in Braunau gefeiert und sich zahlreiche NS-Devotionalien und Erinnerungsstücke bestellt hatte. Zudem hatte er sogar eine Bekannte gefragt, ob sie mit ihm einen Anschlag auf das Gebäude einer israelitischen Kultusgemeinde verüben wolle.

Aus den Verurteilungen hat der gelernte Restaurantfachmann offenbar nichts gelernt: Am Donnerstag stand er wieder vor einem Salzburger Geschworenensenat (Vorsitz: Richterin Anna-Sophia Geisselhofer). In der aktuellen Anklage warf ihm der Staatsanwalt vor, "ab einem unbekannten Zeitpunkt bis Ende Oktober 2021" in seiner Wohnung etliche Nazi-Memorabilien bzw. Erinnerungsstücke "für Besucher und Mitbewohner zur Schau gestellt bzw. deutlich sichtbar aufbewahrt zu haben". Konkret habe der 21-Jährige etwa eine Fahne und einen Ring mit der Kennung der SS-Division "Totenkopf" in der Wohnung öffentlich präsentiert, dazu eine Hakenkreuz- und eine Reichskriegs-Tischfahne, weiters ein Messer der Hitler-Jugend mit Hakenkreuz und der Inschrift "Blut und Ehre".

Darüber hinaus, so die Anklage, habe der - auch wegen Verstößen gegen das Waffengesetz bereits vorbestrafte - Tennengauer gleich vier Schreckschuss- oder Gaspistolen und vier Schlagringe unbefugt besessen. Der Staatsanwalt zeigte sich im Prozess "ohne jeden Zweifel überzeugt, dass der Angeklagte auch jetzt wieder den Tatbestand der Wiederbetätigung erfüllt" habe: "Mit seinem Handeln hat er den Nationalsozialismus positiv dargestellt. Und für eine Verurteilung reicht es, wenn es der Angeklagte ernstlich für möglich hält, dass ihn andere Personen als Sympathisanten der NS-Zeit wahrnehmen."

Der Angeklagte selbst zeigte sich vor Gericht redselig und tat etwa Folgendes kund: "Ja, ich habe diese Gegenstände in der Wohnung gehabt. Aber das war jetzt aus reinem Sammelinteresse, aus historischem Interesse. Jeder, der die Sachen gesehen hat, hat von mir eine genaue Erklärung bekommen, was sie bedeuten." Zuvor hatte der Verteidiger von einem seit längerem schon eingetretenen Sinneswandel bei seinem Mandanten gesprochen: "Er hat keine Nazi-WhatsApp mehr geschrieben und diese Dinge ja nur für sich gesammelt. Außerdem ist er inzwischen Mitglied bei einer Umweltschutzorganisation und sogar bei einem Homosexuellen-Verein. Gerade Homosexuelle wurden von den Nazis auch grausam verfolgt und im KZ ermordet." Zum illegalen Waffenbesitz war der Angeklagte geständig: "Die Pistolen hab ich nur gekauft, falls ich mich mal verteidigen muss. Aber jetzt, in der U-Haft, hab ich verstanden, dass ich keine mehr haben darf."

Der Staatsanwalt wollte von einem Sinneswandel beim 21-Jährigen nach dessen Verurteilung 2020 hingegen nichts wissen: "Das ist eine reine Schutzbehauptung." - Dieser Ansicht schlossen sich letztlich wohl auch die Geschworenen an: Sie erkannten den 21-Jährigen anklagekonform schuldig. Das rechtskräftige Urteil: Zwei Jahre unbedingte Haft.