Die Schadenssumme, die der Angeklagten angelastet wird, ist überschaubar: Demnach wird der im Vorverfahren nicht geständigen Angeklagten (Verteidiger: Rechtsanwalt Jürgen Pföstl) vorgeworfen, rund 8100 Euro an Erlösen des Betriebs für private Zwecke verwendet zu haben.
Überdies soll die Frau laut Strafantrag nach Beendigung ihrer Geschäftsführertätigkeit im November 2023 einen Firmen-Laptop nicht zurückgegeben haben sowie Zugangsdaten zu E-Mail-Accounts des Unternehmens und auch Finanzdaten nicht herausgegeben haben.