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Ex-Geschäftsführerin von Pongauer Tourismusbetrieb in Strafprozess rechtskräftig freigesprochen

Vorwürfe der Untreue, der Veruntreuung und der Datenunterdrückung waren für Salzburger Gericht nicht erweislich.

Eine angeklagte, inzwischen ehemalige Geschäftsführerin wurde in einem Einzelrichterprozess in Salzburg freigesprochen (Symbolbild).
Eine angeklagte, inzwischen ehemalige Geschäftsführerin wurde in einem Einzelrichterprozess in Salzburg freigesprochen (Symbolbild).

In einem fortgesetzten Prozess am Landesgericht wurde am Donnerstag eine inzwischen ehemalige Geschäftsführerin eines Pongauer Tourismusbetriebs von gleich mehreren strafrechtlichen Vorwürfen freigesprochen. Der Frau (Verteidiger: Rechtsanwalt Jürgen Pföstl) war angelastet worden, rund 8100 Euro an Betriebserlösen aus dem Bade- und Restaurantbetrieb für private Zwecke verwendet zu haben.

Zudem hatte man ihr vorgeworfen, nach Beendigung der Geschäftsführertätigkeit einen Laptop nicht retourniert sowie Daten des Betriebs (Zugangsdaten zu E-Mail-Accounts, Finanzdaten) unterdrückt bzw. nicht herausgegeben zu haben.

Der Freispruch ist bereits rechtskräftig.