In einem fortgesetzten Prozess am Landesgericht wurde am Donnerstag eine inzwischen ehemalige Geschäftsführerin eines Pongauer Tourismusbetriebs von gleich mehreren strafrechtlichen Vorwürfen freigesprochen. Der Frau (Verteidiger: Rechtsanwalt Jürgen Pföstl) war angelastet worden, rund 8100 Euro an Betriebserlösen aus dem Bade- und Restaurantbetrieb für private Zwecke verwendet zu haben.
Zudem hatte man ihr vorgeworfen, nach Beendigung der Geschäftsführertätigkeit einen Laptop nicht retourniert sowie Daten des Betriebs (Zugangsdaten zu E-Mail-Accounts, Finanzdaten) unterdrückt bzw. nicht herausgegeben zu haben.
Der Freispruch ist bereits rechtskräftig.