Am 4. März wird sich Ex-Innenminister Ernst Strasser im Gerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts erneut seiner Verantwortung stellen müssen. Die sogenannte Lobbyistenaffäre, über die der ehemalige ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament gestolpert war, wird erneut aufgerollt. Im ersten Urteil im November 2013 erhielt Strasser vier Jahre Haft wegen Bestechlichkeit. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil auf und wies den Korruptionsfall an die Erstinstanz zurück.Ernst Strasser bleibt verletzt liegenDen Gerichtssaal wird Ernst Strasser in vier Wochen wohl nur humpelnd betreten können. Der 57-Jährige ist am Samstag auf der Skiabfahrt Höhbühel im Skigebiet Dachstein-West in Rußbach/Gosau gerammt worden. Gegen 13.45 Uhr kam es zu dem Unfall. Ein unbekannter Wintersportler mit einer roten Skijacke und einem gelben Helm rammte den ehemaligen Innenminister offenbar frontal. Laut mehreren Zeugenaussagen hielt der Pistenrowdy nach dem Zusammenstoß nicht einmal an. Ernst Strasser blieb mit schweren Verletzungen am linken Unterschenkel liegen. Die Pistenrettung transportierte den Ex-Politiker mit dem Ackja ab. Das Rote Kreuz brachte Strasser zunächst ins Krankenhaus Bad Ischl. Von dort wurde er dann in eine Klinik nach Wien überstellt. In der Bundeshauptstadt wollte man auf SN-Nachfrage keine weiteren Auskünfte über den Gesundheitszustands erteilen. Nächstes prominentes OpferStrasser ist nicht der erste Politiker, der sich heuer auf Salzburgs Skipisten verletzt. Die ehemalige Finanzministerin und nunmehrige Nationalratsabgeordnete Maria Fekter (ÖVP) hatte sich erst am Neujahrstag in Saalbach-Hinterglemm bei einem Skiunfall das Schlüsselbein gebrochen. Sie wurde nach einem Sturz auf der harten Piste in die Ordination von FPÖ-Klubobmann Karl Schnell gebracht und versorgt.
Dass es immer wieder zu Fahrerflucht auf der Skipiste kommt, beweist ein Blick auf die Statistik. Demnach fährt jeder sechste Skifahrer nach einem Zusammenprall einfach weiter. Vor allem Rücksichtslosigkeit und mangelndes Können sind Ursachen für Kollisionen. Fahrerflucht auf Ski ist strafbarDie Wahrscheinlichkeit, dass solche Fahrerflüchtigen ausgeforscht werden können, ist nicht sehr hoch. Denn Skibrille, Helm und Farbe der Jacke - wie im Fall von Ernst Strasser - machen eine Personenbeschreibung für die Polizei äußerst schwierig. Fahrerflucht auf der Skipiste zu begehen ist aber strafbar.
Wintersportler sind gesetzlich verpflichtet, stehen zu bleiben und Hilfe zu leisten. Tun sie dies nicht, drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Stirbt das Opfer infolge des Unfalls, erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu drei Jahre Gefängnis.