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Ex-Mozarteumsrektor hat Haftstrafe "freiwillig" angetreten

Der wegen sexueller Nötigung einer Frau verurteilte Ex-Chef des Salzburger Mozarteums ist am Montag um 8 Uhr in der Justizanstalt Puch-Urstein eingerückt. Ob der Neuankömmling die Haftstrafe zur Gänze im Tennengau absitzen wird, muss erst geklärt werden.

Das Salzburger Gefängnis in Puch-Urstein.
Das Salzburger Gefängnis in Puch-Urstein.

Ursprünglich hätte der frühere Rektor seine Gefängnisstrafe am 1. Februar 2022 antreten sollen, hatte aber zwischenzeitig einen Antrag gestellt, die Haft erst am 7. Februar zu beginnen, weil er noch persönliche Angelegenheiten zu klären habe. Mit seinem Gesuch an den österreichischen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen auf Aufschiebung der Strafvollstreckung "im Gnadenwege" ist er kürzlich abgeblitzt. "Freiwillig" sei der Ex-Rektor in Puch-Urstein erschienen, hieß es am Montag gegenüber den SN.

Das Urteil, zwei Jahre und neun Monate Haft, gegen den Pianisten und Ex-Musikprofessor ist im Oktober 2019 vom deutschen Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt und damit rechtskräftig geworden. Zu den Übergriffen auf die Frau war es vor einigen Jahren in München gekommen. Der Verurteilte führte in den Jahren 2003 bis 2014 die Münchner Musikhochschule, danach war er bis Juni 2016 Rektor des Mozarteums in Salzburg. Er besitzt neben der deutschen auch die österreichische Staatsbürgerschaft.

Ob der Häftling die Strafhaft ausschließlich in der Justizanstalt Salzburg absitzen wird, ist noch nicht geklärt. Bei Haftstrafen über 18 Monaten müsse das Justizministerium entscheiden, wo der Betroffene in Österreich die Strafe zu verbüßen habe, erläuterte Anstaltsleiter Dietmar Knebel. Innerhalb der ersten sechs Haftwochen sei eine Klassifizierung durchzuführen. Der Verurteilte könne seine Wünsche äußern, erörtert werde auch eine Behandlungsmethode, falls dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sei. Vom Prozedere her muss die Justizanstalt Salzburg eine Stellungnahme machen, danach trifft das Ministerium eine Entscheidung.

Als Erstes ist eine Untersuchung notwendig

Nach Informationen des Anstaltsleiters muss der Neuankömmling zunächst eine Zugangsuntersuchung in der Justizanstalt absolvieren. Dabei werde als Erstes der Coronastatus überprüft. "Auch bei einem negativen Test wird der Musiker fünf Tage im Quarantänebereich der Anstalt untergebracht. Falls keine Covid-19-Symptome aufgetreten sind, wird er anschließend in dem Trakt für Strafgefangene einen Haftraum beziehen, in dem maximal zwei Personen Platz haben." Am Dienstag werde er mit dem Verurteilten noch ein Gespräch führen, in dem dieser seine Anliegen mitteilen könne und ob beziehungsweise welcher Beschäftigung er im Gefängnis nachgehen könne.