Im Prozess vor Strafrichterin Daniela Meniuk-Prossinger zeigte sich der Angeklagte - er ist bereits in Pension und gab an, 100.000 Euro Schulden zu haben - nicht geständig. Der 55-jährige beteuerte gegenüber der Richterin, dass sich der Gerichtsvollzieher, der am 11. ...
Flachgauer griff Gerichtsvollzieher an und riss "Kuckuck" vom gepfändeten Auto: bedingte Haft
Ein 55-jähriger Flachgauer saß am Donnerstag am Landesgericht Salzburg auf dem Angeklagtenstuhl. Er hatte Anfang des Jahres Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen - was ihm offensichtlich gar nicht gefiel. Laut Strafantrag entriss er dem Exekutor dessen Rucksack und schmiss ihn weg. Dann soll er auch noch die amtliche Pfändungsmarke, besser bekannt als "Kuckuck", vom - gepfändeten - Auto gerissen haben. Letzteres stellt im Strafgesetzbuch den Tatbestand " Siegelbruch" dar.

BILD: SN/ROBERT RATZER
Der Angeklagte riss laut Urteil die gerichtliche Pfändungsmarke, den sogenannten Kuckuck, vom Auto. Damit verwirklichte er das Delikt des Siegelbruchs gemäß Paragraf 272 StGB.