Laut Polizeiaussendung war der Senior sowohl am 23. als auch am 24. Juli von einer angeblichen Staatsanwältin angerufen worden. Sie gaukelte dem 80-Jährigen am Telefon vor, seine Enkelin sei in einen Unfall verwickelt gewesen, bei dem eine Person gestorben sei. Die Enkelin, so die falsche Staatsanwältin am Telefon, sitze im Gefängnis - es sei eine Kaution in Höhe von 25.000 Euro zu bezahlen, damit die Enkelin freikomme.
Am nächsten Tag meldete sich die falsche Staatsanwältin erneut und verlangte vom 80-Jährigen neben den besagten 25.000 Euro in Gold zusätzlich noch 30.000 Euro in Gold als Kaution. Tatsächlich ging der Senior darauf ein - die Übergabe erfolgte auf einem öffentlichen Parkplatz. Da dem Flachgauer die Vorgehensweise der angeblichen Staatsanwältin laut Polizeibericht "dann doch seltsam vorkam", erstattete er Anzeige. Trauriges Faktum ist: Das Opfer wurde um 55.000 Euro geprellt.
Echte Justizbedienstete oder Polizisten fordern niemals am Telefon Geld
Schon seit Jahren ersucht die Polizei die Bevölkerung eindringlich, gerade ältere und betagte Familienangehörige oder Bekannte über diese Betrugsmasche zu informieren und unbedingt davor zu warnen.
Tatsache ist: Echte Staatsanwältinnen oder echte Polizisten rufen niemals an und fordern bzw. verlangen Geld. Zudem rät die echte Polizei eindringlich dazu, Telefonate, bei denen Geld gefordert wird, sofort abzubrechen und sich keinesfalls in Diskussionen mit den geschickt agierenden Anrufern einzulassen. Überdies sollen niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen übergeben werden.



