Der Betrugsfall hatte für großes Aufsehen gesorgt. Am 2. März hatte ein falscher Polizeikommissar die Festnetznummer des Schwiegervaters von Toni Elsenhuber gewählt. Der falsche Polizist landete aber bei Elsenhuber selbst - der 40-jährige Gastwirt und Trauerredner aus Hof hatte nämlich die Rufumleitung vom Festnetz auf sein Handy aktiviert. "Polizeikommissar Franke", in Wahrheit ein Telefonbetrüger, wusste das nicht. Er gaukelte Elsenhuber vor, dessen Tochter habe einen tödlichen Verkehrsunfall verschuldet. Um sie aus der Haft zu bekommen, müsse er eine Kaution zahlen.
Flachgauer Wirt entlarvt Trickbetrug - Geldabholerin in Salzburg zu Gefängnisstrafe verurteilt
Der Hofer Gastronom Toni Elsenhuber stieg auf einen Telefonbetrug mit dem sogenannten Polizei- oder Kautionstrick ein und übergab einer angeblichen Gerichtsbotin vermeintliche 330.000 Euro. Die Frau - tatsächlich eine angeheuerte Mittäterin - erhielt jetzt am Landesgericht Salzburg 18 Monate Haft (nicht rechtskräftig).


Wirt erkannte Betrug sofort - und drehte den Spieß um
Der Wirt, zum Zeitpunkt des Anrufs beim befreundeten Bestatter Kurt Schoosleitner in Thalgau, erkannte den Betrug sofort. Nicht zuletzt weil er kinderlos ist. Zum Schein stieg Elsenhuber auf den Betrug ein und stellte sein Handy auf Lautsprecher. Zudem filmte Schoosleitner das Telefonat mit und alarmierte die echte Polizei. Mehrere Stunden spielte Elsenhuber am Telefon den schockierten älteren Herren und einigte sich mit "Kommissar Franke" schließlich darauf, 330.000 Euro Kaution zu übergeben.
Eine "Gerichtsbotin mit Namen Frau Bachler" werde das Geld in Hof übernehmen, so der falsche Polizist. Einige Zeit später stieg dann eine Frau in Hof aus einem Taxi und nahm von Elsenhuber, der als äterer Herr verkleidet war, eine Tasche mit vermeintlich 330.000 Euro entgegen. Tatsächlich war sie mit Papierschnitzel gefüllt - die auf der Lauer liegende echte Polizei nahm die Frau fest.
Am Freitag stand die "Gerichtsbotin" nun wegen schweren Betrugs vor einem Salzburger Schöffensenat (Vorsitz: Richter Markus Hanl). Brisant: Erst kürzlich stellte sich heraus, dass die Angeklagte, eigenen Angaben zuletzt in Tschechien auf einem Campingplatz wohnend, nach ihrer Festnahme einen fremden Ausweis vorgezeigt hatte.
Tatsächlich, so ergaben internationale Erhebungen, sei die Frau schon mehrfach mit Aliasnamen und -daten aufgetreten und auch nicht 61, sondern tatsächlich 47 Jahre alt. Staatsanwalt Francesco Obermayr verwies im Prozess auch darauf, "dass die Angeklagte schon einschlägig vorbestraft ist. Und 2015 in Tschechien auch schon wegen Diebstahls und Erpressung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde".
Angeklagte war grundsätzlich geständig
Die Angeklagte, offenbar Mitglied der Volksgruppe der Roma, zeigte sich im Prozess grundsätzlich geständig, nähere Angaben zur Sache machte sie keine , nur so viel: "Ich wurde angerufen, dass ich das Geld abholen soll. Aber ich wusste nicht, wieviel Geld in der Tasche ist." Laut Verteidiger Peter Macheiner (Kanzlei Jelinek) sei seine Mandantin "keine Strippenzieherin einer organisierten Tätergruppe gewesen, sondern nur eine naive Frau aus arme Verhältnissen, die sich anheuern ließ , weil sie für das Geldabholen einige Hundert Euro bekommen sollte". Die Angeklagte "kennt auch die Struktur der Tätergruppe nicht und auch nicht die Namen der Hintermänner", so Macheiner: "Sie wurde als ,Money Mule eingesetzt - als ,Geldesel'. Und wird ein solcher ,Geldesel' erwischt, wird er von den Haupttätern, denen man so gut wie nie habhaft wird, schnell durch einen neuen ersetzt."
Das Urteil - 18 Monate Gefängnis - ist noch nicht rechtskräftig
Der Senat verurteilt die Angeklagte schließlich wegen schweren Betrugs zu 18 Monaten unbedingter Haft. Richter Hanl: "Wir gehen im Zweifel davon aus, dass die Angeklagte nicht wusste, dass in der Tasche -vermeintlich - 330.000 Euro drin sind." Andererseits, so Hanl, sei die 47-Jährige "nicht in untergeordneter Weise an diesem Betrug beteiligt gewesen, weil Geldabholer ja ein ganz wesentlicher Teil dieses Systems sind". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - Verteidiger wie Staatsanwalt gaben keine Erklärung ab.