Die Angeklagten - ein 35-jähriger Mann und eine 29-jährige Frau - sollen mit einer weiteren, gesondert verfolgten bulgarischen Komplizin eine Salzburgerin über Onlinewerbung auf eine betrügerische Tradingplattform gelockt haben. Auf der vermeintlich seriösen Handelsplattform mit ihren persönlichen Daten angemeldet, habe man die Salzburgerin mit einer niedrigen Erstinvestition (250 Euro), die einen Gewinn suggerierte, geködert: In der Folge wurde die gutgläubige "Anlegerin" telefonisch und per E-Mail zu weiteren Investitionen verleitet. Tatsächlich, so die Anklage, habe die Einheimische in etlichen Tranchen letztlich insgesamt 213.063 Euro auf diverse Handelskonten überwiesen. Die Angeklagten hatten ihr demnach geschickt vorgetäuscht, ihre Gelder gewinnbringend in Kryptowährungen oder anderen Finanzprodukten zu veranlagen.
Tatsächlich, so die Staatsanwaltschaft, hätten die Kriminellen mit den überwiesenen Geldern Kryptowährungen (Bitcoin) gekauft und diese an ihnen zuordenbare Wallets (digitale Geldbörsen) transferiert.
Der 35-jährige Bulgare, wie die Mitangeklagte bisher unbescholten und auf freiem Fuß, wird von Rechtsanwalt Christoph Mandl verteidigt. Im Vorverfahren war das Duo nicht geständig.