Nachdem am 23. November schon stundenlang verhandelt worden war, wurde am Montag am Bezirksgericht Sankt Johann der Prozess um den tragischen Tod einer 81-jährigen Frau fortgesetzt. Sie war im Jänner 2023 in Bad Gastein vom Balkon ihrer Wohnung im zweiten Stock eines Wohnblocks gestürzt - das Balkongeländer war von einer Schlossereifirma abmontiert worden. Sie starb Tage später.
Die Staatsanwaltschaft klagte zwei Männer der Firma - Vorarbeiter sowie Projektleiter - wegen fahrlässiger Tötung an. Ihnen wird angelastet, "die baurechtlichen Vorschriften betreffend Absturzsicherung missachtet" zu haben. Fakt ist: Die Firma montierte alle Balkongeländer ab; zudem wurden die Griffe der Balkontüren entfernt - aber nicht in allen Wohnungen. In jener der 81-Jährigen und zwei weiteren habe man niemanden erreicht, weshalb die Griffe dort blieben. Bei den drei Wohnungen sei nur ein Zettel an die Balkontür geklebt worden, wonach das Betreten des Balkons untersagt sei. Die 81-Jährige, die schlecht sah, las den Zettel nicht. Die Männer waren nicht geständig. Dem Vorarbeiter wurde angelastet, keine gesetzlich vorgeschriebene Absturzsicherung errichtet zu haben, der Projektleiter hätte die Installierung anordnen müssen. Am Montag hörte die Richterin weitere Zeugen.
Am Abend fielen dann die Urteile (nicht rechtskräftig): Der Vorarbeiter wurde strafantragskonform schuldig erkannt, er erhielt 2800 Euro Geldstrafe; der Projektleiter wurde mangels Schuldbeweises freigesprochen. Er war zum Zeitpunkt des tragischen Vorfalls bereits eine Woche im Krankenstand und dem Gericht zufolge daher nicht verantwortlich.