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Frau starb im Pongau nach Sturz von Balkon: Chefs von Schlosserei wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Bereits vor zwei Jahren war in Bad Gastein eine 81-jährige Frau in einem Wohnblock von ihrem Balkon gestürzt, Tage später starb sie. Zuvor hatte eine Schlosserei die Balkongeländer abmontiert - Absturzsicherung war keine errichtet worden. Am Donnerstag wurde nun den zwei Geschäftsführern der Schlosserei wegen fahrlässiger Tötung am Bezirksgericht St. Johann der Prozess gemacht. Die Richterin verurteilte den Erstangeklagten zu 8460 Euro Geldstrafe; der Zweitangeklagte soll 19.800 Euro berappen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

In dieser Wohnanlage in Bad Gastein stürzte die 81-Jährige im Jänner 2023 vom Balkon ihrer Wohnung im zweiten Stock. Die Geländer waren zuvor abmontiert worden; die Frau wusste dies nicht, zudem war keine Absturzsicherung angebracht worden.
In dieser Wohnanlage in Bad Gastein stürzte die 81-Jährige im Jänner 2023 vom Balkon ihrer Wohnung im zweiten Stock. Die Geländer waren zuvor abmontiert worden; die Frau wusste dies nicht, zudem war keine Absturzsicherung angebracht worden.
Den beiden Firmenchefs wurde im Bezirksgericht St. Johann der Prozess gemacht.
Den beiden Firmenchefs wurde im Bezirksgericht St. Johann der Prozess gemacht.

Zu der schier unfassbaren Tragödie war es am 23. Jänner 2023 gekommen. Die 81-jährige Frau L., körperlich agil, aber seit 30 Jahren gleichsam blind und stark schwerhörig, öffnete in ihrer im zweiten Stock gelegenen Wohnung die Balkontür - und stürzte ...