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Frau erhielt in Salzburg wegen NS-Wiederbetätigung 14 Monate bedingte Haft

Wegen Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne musste am Freitag eine Deutsche (53) vor einem Salzburger Geschworenensenat (Vorsitz: Richter Helmuth Marco Torpier) Platz nehmen.

53-Jährige Frau wurde wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz im Salzburger Schwurgerichtssaal der Prozess gemacht.
53-Jährige Frau wurde wegen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz im Salzburger Schwurgerichtssaal der Prozess gemacht.

Die in ihrer Heimat mehrfach vorbestrafte Angeklagte soll im Juli 2023 in ihrem damaligen Wohnort Saalfelden erheblich alkoholisiert vom Balkon aus erst ihre Nachbarn, ein männliches Paar, wüst beschimpft haben - mit Sätzen wie "alle homosexuellen Männer gehören erschossen". Weil sie ihre homophoben Beleidigungen nicht einstellte, rief das Paar die Polizei.

"Gegenüber den Polizisten hat die Angeklagte, die zwar alkoholisiert, aber zurechnungsfähig war, dann den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben und ,Heil Hitler' gerufen. Und gesagt: Alle Homosexuellen gehören vergast'", so Staatsanwalt Florian Weinkamer im Prozess.

Als die Polizei wieder weg war, habe die Frau das Nachbarspaar dann mit dem Umbringen bedroht, weil es die Polizei gerufen hatte. Der Staatsanwalt hielt fest, dass es für eine Verurteilung wegen Wiederbetätigung ausreiche, "wenn man durch seine Äußerungen und Taten von anderen als jemand wahrgenommen wird, der dem Nationalsozialismus und seinen Greueltaten gegenüber aufgeschlossen bzw. positiv eingestellt ist". RA Hellmut Prankl, Verfahrenshelfer der Frau, betonte, dass seine Mandantin, die wiederholt beteuerte, dass ihr "das alles sehr leid" tue, alkoholbedingt völlig unüberlegt gehandelt habe. Die 53-jährige erhielt schließlich anklagekonform 14 Monate bedingte Haft. Rechtskräftig.