Der von der Frau in ihrer kontradiktorischen Vernehmung schwer belastete Angeklagte, ein vorbestrafter Einheimischer, wies den Vorwurf zurück und sprach von einvernehmlichem Sex. Bemerkenswert: Der Angeklagte hatte der Freundin nach den - inkriminierten - Übergriffen auch (Sprach-)Nachrichten geschickt, in denen er etwa schrieb: "Vergewaltigung und Schläge. Das wird nicht mehr passieren."
Der Prozess wurde damals im Juli vertagt - die Fortsetzung nun am Montag endete letztlich mit einem Freispruch im Zweifel für den Angeklagten (nicht rechtskräftig). In der Urteilsbegründung hielt die Vorsitzende des Schöffensenats, Richterin Martina Kocher), fest, dass die Angaben des Angeklagten "ein rundes Bild" ergeben würden, jene des am Montag ergänzend befragten Opfers jedoch nicht. Was die (Sprach-)Nachrichten angehe, so sei es laut Richterin Kocher durchaus lebensnah, dass der Angeklagte, der ein sehr starkes Interesse gehabt habe, die Beziehung aufrechtzuerhalten, insofern eingeknickt sei, als er der Frau letztlich nach dem Mund geredet habe bzw. geschrieben habe, was sie habe lesen wollen.
Für den Opferanwalt ist das Urteil nicht nachvollziehbar
Opferanwalt Stefan Rieder zum Urteil auf SN-Anfrage: "Die vom Gericht festgestellten Widersprüche in den Angaben des Opfers beziehen sich aus meiner Sicht nur auf Nebenschauplätze und nicht auf das Tatgeschehen direkt." Zudem sei das Opfer einige Tage nach der inkriminierten Vergewaltigung im Spital gewesen, wo Prellungen festgestellt worden seien. Dies, so Rieder, "passt mit der Verantwortung des Angeklagten, der von einvernehmlichem Sex spricht, nicht zusammen".



