Ein ungewöhnlicher Fall von NS-Wiederbetätigung war am Mittwoch am Landesgericht Salzburg Thema eines Geschworenenprozesses (Vorsitz: Richter Philipp Grosser).

Erster Staatsanwalt Marcus Neher lastete dem Angeklagten, einem 39-jährigen Kellner, an, für einen Lokalgast und Bekannten auf dem Wege des Online-Versandhandels einschlägige (neo-)nazistische Artikel bestellt oder ihm derartige Gegenstände auch anderwertig besorgt zu haben. So orderte der Kellner im Tatzeitraum 2018 und 2019 für den 20-jährigen Bekannten, der eigenen Angaben nach damals bekennender Neonazi war und sich auch eindeutig als solcher gerierte, Hitler- und das NS-Regime verherrlichende T-Shirts sowie Rechtsrock-Tonträger. Zudem besorgte er für den gesondert strafrechtlich verfolgten 20-Jährigen eine Flasche Wein mit aufgedrucktem Porträt von Adolf Hitler. Der geständige, bislang unbescholtene Kellner (Verteidiger: RA Michael Ringl) erhielt unter Anwendung von außerordentlicher Strafmilderung zehn Monate bedingte Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der bereits einschlägig nach dem Verbotsgesetz vorbestrafte 20-jährige Lokalgast steht übrigens - unter anderem im Zusammenhang mit den genannten Bestellungen - am 12. August vor einem Geschworenengericht.
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