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Gericht sprach Salzburger Postlerin nach Geisterfahrt frei

Die Aktion jener Postzustellerin, die auf der Tauernautobahn umgedreht hatte und kurz als Geisterfahrerin unterwegs war, bleibt wohl ohne strafgerichtliche Sanktion.

Ein Lkw-Fahrer filmte mit der Handykamera einen Teil der Geisterfahrt der Postzustellerin.
Ein Lkw-Fahrer filmte mit der Handykamera einen Teil der Geisterfahrt der Postzustellerin.

Der Vorfall vom 27. November 2017 auf der Tauernautobahn (A10) nahe Pfarrwerfen hatte für enormes mediales Aufsehen gesorgt. Und war zum Teil von einem Lkw-Fahrer mittels Handy gefilmt worden: Weil der Verkehr damals gegen 7.30 Uhr in Fahrtrichtung Salzburg zum Stehen gekommen war, hatte eine Postzustellerin plötzlich mit ihrem Kastenwagen im Stau umgedreht und war einige hundert Meter entgegen der Fahrtrichtung durch die Rettungsgasse zurück Richtung Ausfahrt Pfarrwerfen gefahren. Beim Rückstau-Ende lenkte sie ihr Fahrzeug laut den Ermittlungen dann auf den Pannenstreifen und fuhr von der A10 ab.

Vier Monate nach der Geisterfahrt musste sich die Postzustellerin nun kürzlich am Bezirkgericht St. Johann verantworten. Der Vorwurf laut Strafantrag: "Gefährdung der körperlichen Sicherheit". (§ 89 Strafgesetzbuch). Wie SN-Recherchen ergaben, wurde die Postlerin freigesprochen. Laut RA Hans-Peter Bauer, dem Verteidiger der Frau, sah die zuständige Richterin den Tatbestand nicht verwirklicht. "Meine Mandantin hatte keine Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet. Zuerst fuhr sie durch die Rettungsgasse und dann kurz auf dem Pannenstreifen. Es kamen ihr dort zwar zwei Pkw entgegen - deren Fahrer mussten jedoch weder auslenken noch abbremsen", so Anwalt Bauer im SN-Gespräch. Der Freispruch war vorerst noch nicht rechtskräftig.

Die Postlerin erhielt nach dem Vorfall von ihrem Dienstgeber eine strenge Abmahnung. Zudem wurde sie versetzt. Verwaltungsstrafrechtlich wurde ihr für mehrere Monate der Führerschein entzogen, weiters erwartet sie eine saftige Verwaltungsstrafe.