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Getrennt von ihm lebende Noch-Ehefrau massiv gestalkt - teilbedingte Haft für 35-jährigen Pinzgauer

Über Monate hatte der 35-jährige Angeklagte, der am Freitag am Landesgericht Salzburg vor dem Strafrichter saß, seine von ihm getrennt lebende Noch-Gattin teils bis zu 100 Mal am Tag angerufen, sehr oft an ihrer Arbeitsstelle. Und ihr zeitweise bis zu 40 E-Mails täglich geschickt. Nun fasste der mehrfach wegen Gewalt- und Aggressionsdelikten vorbestrafte Pinzgauer dafür teilbedingte Haft aus.

Symbolbild.
Symbolbild.

Neun Monate teilbedingte Haft, drei Monate davon unbedingt, wegen des Vergehens der beharrlichen Verfolgung gemäß Paragraf 107a Strafgesetzbuch (Stalking): So lautete letztlich das bereits rechtskräftige Urteil von Richter Markus Hanl. Von der Anklage her strafschärfend war: Der im Prozess geständige ...