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Großglockner Hochalpenstraße muss auf den Welterbestatus warten

Icomos International empfiehlt einen Aufschub um zwei Jahre. In diesem Zeitraum sollen eine neue Studie sowie die Ergänzung des Managementplans erarbeitet werden. Die UNESCO-Welterbekoordinatorin und das Management bleiben optimistisch.

Die Großglockner Hochalpenstraße soll Welterbe werden. 2017 wurde der UNESCO das Dossier übergeben. Jetzt gilt es, weitere Informationen zu liefern.
Die Großglockner Hochalpenstraße soll Welterbe werden. 2017 wurde der UNESCO das Dossier übergeben. Jetzt gilt es, weitere Informationen zu liefern.

Die mit Spannung erwartete Stellungnahme von ICOMOS International empfiehlt für die Großglockner Hochalpenstraße (Grohag) einen Aufschub von zwei Jahren, um vor allem eine thematische Studie zu Panoramastraßen ("Scenic Roads im globalen Vergleich") zu erstellen. Da es sich bei der Großglockner Hochalpenstraße um die erste Straße im eigentlichen Sinn handele, die als Welterbe der UNESCO anerkannt würde, komme dieses Ansinnen auch nicht überraschend, heißt es bei der Grohag. Weiters empfiehlt Icomos die Ergänzung des Managementplans um konkrete Denkmalpflege-Anleitungen und Inventarisierungsmaßnahmen. Die Großglockner Hochalpenstraße (Grohag) wird darüber hinaus einen Welterbe-Manager nominiert.

Die Idee sei "von keiner Seite in Frage gestellt worden"

Ruth Pröckl, UNESCO-Welterbekoordinatorin im Bundeskanzleramt: "Die Empfehlung von ICOMOS zur Erarbeitung vertiefter Informationen zum Nominierungsvorhaben sind sehr konkret. Dies ist für uns als Bewerber wichtig, denn damit steigen die Chancen für eine erfolgreiche Überarbeitung des erst 2017 an die UNESCO übergebenen Dossiers." Weiters: Die Idee, die Großglockner Hochalpenstraße als Welterbe zu nominieren, sei von keiner Seite in Frage gestellt worden - weder in den Gesprächen mit den Spitzen der UNESCO in Paris noch in den Stellungnahmen der Experten.

Das Management sei "umsichtig und vorausschauend"

Grohag-Generaldirektor Johannes Hörl: "Icomos International hat ebenfalls unterstrichen, dass das bisherige Management umsichtig und vorausschauend mit dem Denkmal umgeht und auf potenzielle Besucheranstiege ausreichend vorbereitet ist. Bis dato haben wir die Experten des Bundeskanzleramtes und von ICOMOS als äußerst kompetent und unterstützend wahrgenommen. Wir dürfen davon ausgehen, dass wir auch weiterhin mit allen Experten konstruktiv und engagiert weiterarbeiten werden."

Das Welterbe-Komitee der UNESCO tagt einmal im Jahr

Mit der UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt wurde im Jahr 1972 das Prädikat "UNESCO-Welterbe" geschaffen. Über die Eintragung in die Welterbeliste entscheidet das UNESCO-Welterbe-Komitee, das einmal pro Jahr tagt. Der Welterbestatus an sich stellt keinen zusätzlichen Schutz zu nationalen Schutzmechanismen dar, sondern einen international anerkannten Status einer materiellen Stätte als "Erbe der Menschheit". Beispiele sind die Chinesische Mauer, der Tower of London, der Kölner Dom, Schloss Versailles oder auch Schloss und Gärten von Schönbrunn.

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