Im Fall jenes 17-jährigen Pinzgauers, der einräumte, im Oktober 2018 in Zell am See eine 20-jährige Frau vor ihrer Wohnung erschossen zu haben, liegt nun ein neuropsychiatrisches Gutachten zu seiner Person vor. Laut der Wiener Gerichtssachverständigen Gabriele Wörgötter, die den Burschen untersuchte, sei dieser zur Tatzeit zwar zurechnungsfähig gewesen. SN-Recherchen ergaben jedoch, dass der Mordverdächtige dem Gutachten Wörgötters zufolge an einer ausgeprägten kombinierten Persönlichkeitsstörung leidet. Und dass bei dem 17-Jährigen die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für zwar zurechnungsfähige, aber höhergradig geistig abnorme Rechtsbrecher vorliegen.
In dem jetzt eingelangten Gutachten spricht die Sachverständige von einer "Gefährlichkeitsprognose, die als ungünstig zu beurteilen ist". Das heißt: Es bestehe laut Gutachterin zumindest aus derzeitiger Sicht die Gefahr, dass der Mordverdächtige erneut schwere Straftaten begehen könnte, wenn er nicht in einer entsprechenden Anstalt adäquat psychotherapeutisch behandelt werde.
Der 17-Jährige wird aller Voraussicht nach wegen Mordes angeklagt werden. Parallel dazu wird die Staatsanwaltschaft auch seine Einweisung in eine Anstalt beantragen. Im Falle einer Verurteilung erwartet den 17-Jährigen dann nicht nur eine Haftstrafe, sondern gleichzeitig auch die Unterbringung in einer Anstalt.
Bekanntlich ermittelt die Staatsanwaltschaft auf gegen einen weiteren jungen Pinzgauer wegen Beteiligung am Mord. Dieser, 18 Jahre alt, soll den 17-Jährigen zur Tat angestiftet haben. Im Fall des nicht geständigen 18-Jährigen ist das neuropsychiatrische Gutachten noch ausständig.