Der gebürtige Tiroler wurde wegen des Verdachts der fortgesetzten Gewaltausübung nach Puch-Urstein überstellt. "Der Mann war bei seiner Einlieferung unauffällig. Auf seinen Wunsch hin kam er in einen Einzelhaftraum, der kameraüberwacht ist. Weil er gegen vier Uhr Früh nicht mehr am Überwachungsbildschirm zu sehen war, hat ein Kollege des Nachtdienstes Nachschau gehalten und ihn entdeckt - im verschlossen gewesenen Haftraum regungslos am Boden liegend", so Justizwache-Kommandant Ebner. In der Folge habe man sofort die Rettungskette in Gang gesetzt - Reanimationsversuche blieben leider erfolglos.
Der 37-Jährige, der zuletzt in der Stadt Salzburg wohnte, dürfte zuvor noch nie in Haft bzw. in Anhaltung gewesen sein. Ebner zufolge "ist ein Suizid ebenso ausgeschlossen wie ein Fremdverschulden". Eine Obduktion soll nun die Todesursache klären - naheliegend ist, dass wohl ein medizinischer Notfall zum Tod des Mannes geführt hat.
Warum ein Haftraum grundsätzlich nicht komplett videoüberwacht ist, erklärt Johannes Ebner wie folgt: "Jeder Häftling hat ein Recht auf Intimsphäre; der Toilettenbereich einer Zelle ist daher nicht überwacht."