Laut Staatsanwaltschaft hatte der unbescholtene Arbeiter der Gattin etwa in zweimonatlichen Abständen Ohrfeigen, Faustschläge und Stöße versetzt. Dabei sei die Frau auch mehrmals verletzt worden (Hämatome, Prellungen, Rötungen). Zuletzt soll der Angeklagte der Gattin im heurigen April mit dem Stiel eines Staubsaugers auf das Gesäß geschlagen haben.
Vor Gericht gab der Serbe lediglich einen Schlag gegen seine Frau mit dem Staubsaugerstiel zu. Der Strafantrag basierte auf den belastenden Angaben der Gattin vor der Polizei. Weil die Ehefrau aber nun im Prozess im Zeugenstand von ihrem Recht auf Aussagebefreiung (Paragraf 156 Strafprozessordnung) Gebrauch machte, konnte die Richterin deren Aussagen vor der Polizei nicht verwerten.
Fazit: Zum Vorwurf der fortgesetzten Gewaltausübung erging ein Freispruch, der Serbe erhielt eine diversionelle Geldbuße von 400 Euro wegen einfacher Körperverletzung (Schlag mit dem Staubsaugerstiel).