Ex-Finanzlandesrat Othmar Raus (75), der im Swap-Prozess vom OGH zu zweieinhalb Jahre Haft, davon zehn Monaten unbedingt verurteilt worden war, hatte aus gesundheitlichen Gründen einen Antrag auf Haftunfähigkeit gestellt. Diesem wurde nun stattgegeben, wie Gerichtssprecher Peter Egger den SN bestätigt hat.
Die Entscheidung über den Antrag auf Haftunfähigkeit hat das Landesgericht Salzburg gefällt, das dazu ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben hatte. Damit steht fest: Othmar Raus muss seine Haftstrafe nicht antreten.
Das Gutachten dazu ist am 27. März beim ...