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Haftunfähigkeit bestätigt: Othmar Raus muss nicht ins Gefängnis

Ex-Finanzlandesrat Othmar Raus (75), der im Swap-Prozess vom OGH zu zweieinhalb Jahre Haft, davon zehn Monaten unbedingt verurteilt worden war, hatte aus gesundheitlichen Gründen einen Antrag auf Haftunfähigkeit gestellt. Diesem wurde nun stattgegeben, wie Gerichtssprecher Peter Egger den SN bestätigt hat.

Der frühere Finanzlandesrat Othmar Raus und der Salzburger Ex-Bürgermeister Heinz Schaden bei der Berufungsverhandlung am OGH in Wien.
Der frühere Finanzlandesrat Othmar Raus und der Salzburger Ex-Bürgermeister Heinz Schaden bei der Berufungsverhandlung am OGH in Wien.

Die Entscheidung über den Antrag auf Haftunfähigkeit hat das Landesgericht Salzburg gefällt, das dazu ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben hatte. Damit steht fest: Othmar Raus muss seine Haftstrafe nicht antreten.

Das Gutachten dazu ist am 27. März beim ...