Der unbescholtene Mann, er ist Installateur, hatte auf dem Straßwalchener Maifest stark über den Durst getrunken. Als er dann, schon erheblich berauscht, im Barbereich des Festzelts das Personal beschimpfte, weil er angeblich zu langsam bedient werde, wurde ihm beschieden, dass er nun gar keinen Alkohol mehr bekomme.
Die Reaktion des 26-Jährigen: Vor rund 50 Gästen in seiner Nähe grölte er mehrfach "Heil Hitler" und streckte die rechte Hand zum Deutschen Gruß empor. Obwohl zum sofortigen Aufhören aufgefordert, machte der Angeklagte "mit den Hitler-Rufen weiter", betonte Staatsanwalt Florian Weinkamer nun im Prozess. Nachsatz des Staatsanwalts: "Man muss kein Neonazi sein, um wegen Wiederbetätigung verurteilt zu werden. Es reicht, wenn man durch sein Handeln bei anderen den Eindruck erweckt, dass man dem Nationalsozialismus gegenüber positiv eingestellt ist."
Das Schwurgericht (Vorsitz: Richter Markus Hanl) verurteilte den reuigen Flachgauer zu sechs Monaten bedingter Haft. Rechtskräftig.