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Hitler-Parolen und antisemitische Ausfälle vor seiner damaligen Partnerin: Vorbestrafter Kroate verurteilt

Inzwischen arbeitet er wieder als Maschinenbauer, hat jetzt eine neue Lebensgefährtin, zudem zeigt er sich reuig und wirkt durchaus reflektiert - jener 35-jährige Kroate, der am Montagvormittag im Salzburger Landesgericht wegen NS-Wiederbetätigung vor den Geschworenen Platz nehmen musste.

Dem Kroaten wurde am Salzburger Landesgericht der Geschworenenprozess gemacht.
Dem Kroaten wurde am Salzburger Landesgericht der Geschworenenprozess gemacht.

Konkret lastete Staatsanwalt Marcus Neher dem 35-jährigen Angeklagten an, im Dezember 2023 im Tennengau gegenüber seiner damaligen Lebensgefährtin mehrmals den Hitlergruß gezeigt und "Heil Hitler!" geschrien zu haben. Zudem habe er gegenüber der nunmehrigen "Ex", mit der er sich damals schon lange im heftigen Trennungsstreit befunden hatte, übelste antisemitische Wortmeldungen abgesondert. Nachsatz des Staatsanwalts: "Der Angeklagte forderte die nunmehrige Ex-Partnerin damals sogar auf, das alles zu filmen. Damit sie es den Leuten vom Jugendamt vorspielen kann."

Nunmehrige Ex-Partnerin filmte die "braunen" Ausfälle des Angeklagten

Der Kroate, verteidigt von Rechtsanwalt Peter Macheiner, zeigte sich am Montag reumütig geständig. "Es war ein Riesenblödsinn, den ich da gemacht habe. Die Situation war damals extrem schwierig; wir standen kurz vor der Trennung, ich durfte die Kinder nicht mehr sehen", so der Angeklagte. Sein Nachsatz: "Warum sich das alles bei mir auf diese Weise, mit diesen Hitler-Parolen und so, entladen hat, kann ich mir leider nicht erklären. Ich distanziere mich entschieden vom Nationalsozialismus."

Angeklagter wurde bereits ein Mal nach dem Verbotsgesetz verurteilt

In diesem Kontext jedoch bemerkenswert: Der Angeklagte wurde schon im Jahr 2018 wegen Verbrechen nach 3g-Verbotsgesetz verurteilt - und zwar in einem höchst ungewöhnlichen Verfahren: Gemeinsam mit 13 weiteren jungen Männern, alle laut einstiger Anklage Mitglieder der rechten Fußball-Ultras-Gruppierung von Dinamo Zagreb namens "Bad Boys Blue", saß er damals vor den Geschworenen, weil man bereits im Juni 2015 bei einer Feier in Hallein den Ustascha-Gruß skandiert hatte.

Diesen dem Hitlergruß gleichenden Gruß tätigten demnach der jetzt 35-Jährige und die anderen jungen Männer damals in einem mit Hakenkreuz dekorierten Zelt. Nach der Feier stellten sich die Zagreb-Ultras, einige davon in Salzburg wohnhaft, zudem in der Stadt Salzburg auf offener Straße zu einem Erinnerungsfoto auf. Wobei sie wieder die dem Hitlergruß gleichende Geste zeigten. Der Angeklagte und sechs weitere junge Männer wurden damals zu jeweils bedingten Haftstrafen wegen Verstoßes gegen 3g-Verbotsgesetz verurteilt, zudem gab es vier Diversionen und drei Freisprüche im Zweifel.

Zur Erklärung der damaligen 3g-Anklage: Die Ustascha-Diktatur war laut Staatsanwalt im Prinzip eine Kopie bzw. eine Nachahmung des Führerstaates von Adolf Hitler.

Von 2015 bis einschließlich 2022 keine Straftaten mehr verübt

Von 2015 an setzte der in jungen Jahren bereits mehrfach verurteilte Angeklagte dann keine Straftaten mehr - bis eben zum Jahr 2023. Neben seinem neonazistischen Ausfall gegenüber der damaligen Partnerin hatte er diese auch wiederholt misshandelt. Und zudem im Vorjahr, nebenher als Türsteher arbeitend, einem Gast, der ihn provozierte, einen Kniestoß versetzt.

Der Geschworenensenat unter Vorsitz von Richter Thomas Tovilo-Moik verurteilte den 35-jährigen Angeklagten schließlich anklagekonform zu sechs Monaten bedingter Haft; das Urteil erging als Zusatzstrafe zu zwei noch offenen bedingten Verurteilungen - konkret zu neun Monate bedingt wegen versuchter schwerer Körperverletzung (Lokalgast) sowie zu zwölf Monaten bedingt wegen fortgesetzter Gewaltausübung (Ex-Partnerin). Rechtskräftig. Zudem muss der Kroate auch - pädagogisch begleitet bzw. geführt - eine KZ-Gedenkstätte besuchen.