Ein wegen Vermögensdelikten schwer vorbestrafter 39-Jähriger saß am Freitag vor einem Salzburger Geschworenengericht. Vorwurf: NS-Wiederbetätigung gemäß Paragraf 3g Verbotsgesetz.
Laut Anklage hatte der Mann im Juli 2024 während des Electric-Love-Festivals, auf dem er in der Gastro arbeitete, vor zahlreichen Personen den Hitlergruß gezeigt und dazu zwei Finger an die Oberlippe gelegt - zur Imitation des Hitlerbartes. Bereits ein paar Tage zuvor soll er einer Frau gegenüber geäußert haben: "Ich verstehe dich nicht, ich spreche nur arisches Deutsch!"
Das Gericht verurteilte den 39-Jährigen zu 18 Monaten bedingter Haft sowie zu einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 960 Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.