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Hochriskantes, fatales Überholmanöver brachte gerichtsbekannten jungen Pongauer wieder vor Gericht

Weil er im Herbst 2024 in der Stadt Salzburg mit einem PS-starken BMW einen Verkehrsunfall verursachte, bei dem eine Frau schwer verletzt wurde, saß am Dienstag ein 20-jähriger Pongauer im Landesgericht auf dem Angeklagtensessel. Ihm wurde diesbezüglich grob fahrlässige Körperverletzung sowie Gefährdung der körperlichen Sicherheit angelastet. Der teilgeständige Angeklagte ist dem Gericht bestens bekannt.

Der inzwischen 20-jährige Angeklagte muss sich erneut im Landesgericht Salzburg verantworten.
Der inzwischen 20-jährige Angeklagte muss sich erneut im Landesgericht Salzburg verantworten.

Der junge Pongauer mit Migrationshintergrund wurde im Jahr 2024 wegen Verbreitung von IS-Propaganda bereits rechtskräftig zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt (zwei Monate unbedingt). Zudem fasste der derzeit Arbeitslose erst im März 2025 eine erstinstanzliche Verurteilung zu fünf Jahren unbedingter Haft aus, weil er sich Ende 2023 an einem 17-jährigen Mädchen gegen dessen Willen massiv sexuell vergangen haben soll. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig - der junge Mann meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung dagegen an.

Im nunmehrigen Prozess ging es um einen fatalen Verkehrsunfall in der Stadt Salzburg, den der inzwischen 20-Jährige grob fahrlässig verursacht haben soll. Laut Strafantrag war der junge Angeklagte am 19. September 2024 mit drei Mitfahrern in seinem PS-starken BMW im Stadtteil Liefering in einer 40er-Zone unterwegs - vor ihm unter anderem ein Kleinwagen, gelenkt von einer 74-jährigen Frau. Unmittelbar vor einer Verkehrsinsel habe der Angeklagte dann ein hochriskantes Überholmanöver durchgeführt: "Laut Zeugenaussagen sind Sie auf die Gegenfahrbahn ausgeschert und mit weit überhöhtem Tempo, mit zumindest 60 bis 70 km/h oder noch schneller, nach vorn gebraust. Dann Sie voll mit dem Kleinwagen der Dame kollidiert, die gleich nach der Verkehrsinsel abbiegen wollte. Beide Autos waren ein Totalschaden", so Staatsanwältin Karin Sperling.

Der Angeklagte - er fährt inzwischen übrigens einen gebrauchten Porsche - zeigte sich teilweise geständig; er habe allerdings "nur" fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig gehandelt: "Die Dame fuhr sehr langsam, da war schon eine Schlange anderer Autos hinter ihr. Ich habe sie dann halt überholt. Das war leider ein Fehler." Dass er die drei Mitfahrer in seinem BMW dadurch gefährdet habe, wies der 20-Jährige zurück: "Von denen wurde eh keiner verletzt."

Verstörend war übrigens das Verhalten des Angeklagten im Prozess: Die ihren Angaben nach noch immer an den Folgen des Unfalls leidende 74-jährige Frau ("Ich kann mir kein neues Auto leisten - das schränkt meine Lebensqualität sehr ein") sagte nach ihrer Zeugenvernehmung zum Angeklagten: "Eine Entschuldigung hätte ich mir von Ihnen schon erwartet." Worauf der 20-Jährige die Frau anherrschte, was sie denn wolle: "Die Versicherung hat eh gezahlt. Ihr altes Auto ist einfach nicht mehr wert." Solle er denn, so der Angeklagte zum Opfer, "etwa 10.000 Euro bar hier auf den Tisch legen?"

Richter Thomas Tovilo-Moik vertagte den Prozess schließlich auf unbestimmte Zeit. Da der Angeklagte bestreitet, mit "weit überhöhter Geschwindigkeit" gefahren zu sein, wird nun der renommierte Unfallsachverständige Gerhard Kronreif beigezogen.

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