Die 63-Jährige hatte nach Elektrikerarbeiten eine Rechnung über eine fünfstellige Summe erhalten. Der Bank fiel bei der Transaktion allerdings eine Ungereimtheit auf. Bei einer Nachfrage beim Elektriker stellte sich heraus, dass eine falsche Kontonummer auf der echt aussehenden Rechnung angegeben war. Ob das Geld bereits überwiesen wurde, muss die Polizei erst klären.
Im zweiten Fall wollte ein 56-Jähriger bei einer ihm bekannten Firma in Tirol Maschinen kaufen. Nach Erhalt der Rechnung per E-Mail zahlte er den fünfstelligen Betrag ein. Als er beim Betrieb wegen der Abholung anrief, stellte sich heraus, dass das Mail und die Bankverbindung gefälscht waren.
Präventionstipps der Polizei
Die Polizei rät generell zu Vorsicht, insbesondere bei Änderungen der Zahlungsverbindung. Daher sollten Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Zahlungsanweisungen durchführen, auf dieses Betrugsmodell aufmerksam machen. Bei der Änderung der Zahlungsverbindung sollte unbedingt beim Lieferanten nachgefragt und eine Bestätigung eingeholt werden.
Bei elektronischen Rechnungen sollte zur Überprüfung niemals die Absenderadresse des Schreibens, sondern ein anderer Weg (etwa Telefon) gewählt werden. Bei neuen Lieferanten sollte zudem überprüft werden, ob es dieses Unternehmen in Österreich überhaupt gibt. Besondere Vorsicht sei geboten, wenn Bankverbindungen plötzlich ins Ausland verlegt werden.