Ernst Pühringer, Fachgruppenobmann der Salzburger Gastronomen, sagt ja. "Solange sie die Preise auf der Karte kennzeichnen, dürfen Restaurantbesitzer auch für Leitungswasser Geld verlangen." Der Aufwand für den Service, die Wasser- und Heizkosten dürfen verrechnet werden, sagt Pühringer.
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