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19-jähriger Salzburger machte Propaganda für Terrormiliz IS - 15 Monate teilbedingte Haft

Wegen des Verbrechens der (Beteiligung an einer) terroristischen Vereinigung gemäß Paragraf 278b StGB wurde am Freitag einem 19-jährigen Salzburger am Landesgericht der Prozess gemacht. Laut Anklage hatte er in bzw. mit einem von ihm erstellten, schockierenden Handyvideo Propaganda für die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) gemacht. Der junge Mann mit bosnischen Wurzeln war geständig. Er beteuerte: "Ich bin kein Terrorist. Ich wollte Aufmerksamkeit. Und habe mich cool dabei gefühlt."

Dem 19-Jährigen wurde am Landesgericht Salzburg der Prozess gemacht.
Dem 19-Jährigen wurde am Landesgericht Salzburg der Prozess gemacht.

Der junge Österreicher mit Migrationshintergrund, er ist Moslem, kam Mitte Juni in U-Haft. Laut Staatsanwaltschaft hatte sich der 19-Jährige Anfang Juni 2024 als damals noch ganz frischer Grundwehrdiener in seiner Kaserne in Bundesheer-Kampfmontur mit umgehängtem Sturmgewehr selbst gefilmt. Das Handyvideo versah er dann mit dem eingeblendeten Aufruf "Kommt in den Dschihad" und veröffentlichte es auf Snapchat. Und nicht nur das: Akustisch war das Video mit einem den IS glorifizierenden "Naschid" unterlegt, in dem ein deutschsprachiger, radikaler Prediger, Sänger und IS-Propagandist unter anderem zum "Schlachten von Ungläubigen" aufruft.

Naschids sind rhythmische Kampflieder bzw. Sprechgesänge der radikalislamischen Szene, in denen zum Heiligen Krieg gegen Ungläubige aufgerufen wird und die Gräueltaten und Terroranschläge des IS bzw. von dessen Kämpfern hochgelobt werden.

Staatsanwältin: "Medienkämpfer haben beim IS genauso hohen Stellenwert"

Staatsanwältin Katrin Ferstl betonte in ihrem Eröffnungsplädoyer, dass der Angeklagte "durch sein Handeln eindeutig Propaganda für die mörderischen Ziele des IS betrieben hat. Er hat über ein soziales Medium Werbung dafür gemacht, sich dem IS anzuschließen". Leider, so die Anklägerin, habe es der IS "mit einer ausgeklügelten, hochprofessionellen Medienmaschinerie geschafft, junge Menschen vom Heiligen Krieg zu überzeugen". Man müsse nicht für den IS Terroranschläge verüben oder in den Kampf ziehen, um sich an dieser Vereinigung zu beteiligen: "Die sogenannten Medienkämpfer haben für den IS einen genauso hohen Stellenwert. Sie sollen die Kampfmoral der tatsächlichen Kämpfer aufrechterhalten und durch ihre Propaganda zur Durchführung von Attentaten inspirieren", so die Staatsanwältin.

Anklägerin Ferstl erwähnte diesbezüglich auch den erst am Donnerstag erfolgten mutmaßlichen (versuchten) Terroranschlag eines 18-jährigen Flachgauers in München: "Leider hat hier wohl auch der IS einen jungen Mann dazu inspiriert, auf Polizisten zu schießen." Wie berichtet, wurde der 18-jährige Flachgauer in der Folge von den Beamten erschossen.

Verteidiger: Taten des Angeklagten "mehr ein Schrei nach Aufmerksamkeit"

Jurist Nicola Barisic, Verteidiger des polizeibekannten, aber gerichtlich bislang noch unbescholtenen 19-Jährigen betonte, sein Mandant werde "ein reumütiges Geständnis" ablegen. "Er bereut wirklich zutiefst, was er getan hat. Er war damals orientierungslos. Seine Freundin hatte sich zuvor von ihm getrennt, zudem war er in einem schlechten Freundeskreis." Das Erstellen und Veröffentlichen des scheußlichen Videos sei "mehr ein Schrei nach Aufmerksamkeit gewesen. Er ist kein Sympathisant einer Terrororganisation."

Angeklagter: "Ich habe in der Zeit im Gefängnis gelernt"

Der junge Angeklagte meinte dann gegenüber Richterin Bettina Maxones-Kurkowski, der Vorsitzenden des Jugendschöffensenats, dass er "in den drei Monaten in U-Haft sehr viel gelernt" habe. Warum er sein Video mit einem derart schockierenden IS-Naschid unterlegt habe, wollte die Richterin wissen. Maxones-Kurkowski: "Da heißt es in deutscher Sprache etwa: ,Brüder, auf zum Schlachten. Wir schlachten Ungläubige, das ist unsere Religion.' Oder auch: ,Tötet Polizisten!' - Mit dem, was Sie da verbreiten, lösen Sie nach außen womöglich das Allerschlimmste aus". Antwort des 19-Jährigen: "Es tut mir sehr leid. Aber das ganze Lied habe ich gar nicht angehört. Ich wollte einfach nur cool sein, als ich das hineingestellt habe."

In der Anklageschrift wurde dem 19-Jährigen auch angelastet, im Februar und im März 2024 auf seinem Handy ein Video und zwei Bilder abgespeichert zu haben, die sexualbezogene Darstellungen von bzw. mit Kindern bzw. Minderjährigen zeigen.

15 Monate teilbedingte Haft, unbedingter Teil von zwei Monaten ist verbüßt

Der Schöffensenat verurteilte den Angeklagten schließlich zu 15 Monaten bedingter Haft, zwei Monate davon unbedingt. Zudem wurde weitere Bewährungshilfe angeordnet und der Angeklagte muss auch weiterhin an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Die Richterin hatte zuvor darauf verwiesen, dass sich der 19-Jährige seit längerem schon in einem Deradikalisierungsprogramm über den Verein DERAD befinde: "Der Betreuer dort hat berichtet, dass der Angeklagte kein radikalisierter Islamist ist", so die Richterin.

Brisant überdies: Gegen den jungen Mann ist noch ein weiteres gravierendes Ermittlungsverfahren anhängig. Er befindet sich unter jenen offenbar noch sechs beschuldigten Burschen bzw. jungen Männern, die im Dezember 2023 in Bischofshofen zwei stark betrunkene Mädchen (damals 15 und 16) teils massiv sexuell missbraucht haben oder zumindest die inkriminierten Übergriffe gefilmt haben sollen.