Am Mittwoch saß der 31-Jährige wegen des Vorwurfs der NS-Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz am Landesgericht vor einem Geschworenensenat.
Staatsanwalt Florian Weinkamer sprach von Bildern und Videos mit "teils besonders widerwärtigen, ekelhaften Anspielungen auf die systematische Ermordung der Juden", die der Angeklagten von 2017 bis 2023 abgesondert hatte. Laut Weinkamer waren es insgesamt rund 70 einschlägige Postings, die der Deutsche entweder (weiter-)verschickt oder mit Kommentaren oder Emojis gutgeheißen habe. Dem nicht genug, stießen Verfassungsschützer bei einer Durchsuchung der Wohnung des 31-Jährigen auch auf eine Reichsflagge und ein Schild mit dem NS-Spruch "Blut und Ehre" sowie auf zwei Waffen (Stahlrute, Revolver), die der Angeklagte illegal besessen habe.
15 Monate bedingte Haft für den bislang unbescholtenen Angeklagten
Gegenüber dem Geschworenensenat (Vorsitz: Richter Philipp Grosser) zeigte sich der 31-Jährige geständig: "Ich sehe ein, dass das ein schöner Scheiß war." Er habe "die Sachen aus Blödheit weitergeschickt "und sich nicht viel dabei gedacht. Brisant: Richter Grosser hielt dem Angeklagten vor, dass dieser nach der Hausdurchsuchung gegenüber den Polizisten gesagt habe, dass "Hitler am Anfang Leben nach Deutschland gebracht" habe und dann "falsch abgebogen" sei. Und dass "das mit den Juden nicht unbedingt der richtige Weg gewesen" sei. Der 31-Jährige meinte dazu nun im Prozess: "Das war sehr dumm, was ich da sagte."
Der Richter wollte vom Angeklagten auch wissen, warum dieser etwa ein mit Technomusik unterlegtes Video weitergeschickt habe "auf dem ein Zug zu sehen ist, der für die Deportationen der Juden ins KZ steht". Die - für Prozessbeobachter verstörende - Antwort des im Pongau lebenden Deutschen: "In dem Moment damals habe ich es amüsant gefunden."
Das Geschworenengericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu 15 Monaten bedingter Haft, zudem muss er sich Bewährungshilfe unterziehen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.