Es tue ihm sehr leid, was er damals (Tatzeitraum: Anfang 2023 bis Februar 2024) getan habe: "Ich wollte mit diesen Postings gegenüber anderen cool sein." Die einschlägigen Videos, eines rief zur Vergasung von Juden auf, "hab ich auf TikTok und Telegram gesehen. Und dann auf meine Facebookseite gestellt", so der 20-Jährige. Bemerkenswert zudem: Der vorsitzende Richter hob hervor, dass der junge Angeklagte laut Bericht der Jugendgerichtshilfe "praktisch seine ganze Freizeit am Computer verbringt. Eine entsprechende Suchtberatung wird nachdrücklich empfohlen".
Der Prozess endete letztlich mit einer Diversion (vorläufige Verfahrenseinstellung unter Setzung einer Probezeit von zwei Jahren); zudem muss sich der strafrechtlich als "Junger Erwachsener" geltende Bulgare Bewährungshilfe unterziehen und einen pädagogisch geführten Rundgang in einer KZ-Gedenkstätte absolvieren.


