SN.AT / Salzburg / Chronik

Justiz gibt Salzburger Tankstellenpächter recht

Lenker, der Tankstellengelände durchfuhr, verlor Besitzstörungsverfahren.

Symbolbild.
Symbolbild.

Die SN berichteten über den Fall: Ein Salzburger Pkw-Lenker war vom Betreiber einer Tankstelle in der Stadt Salzburg wegen Besitzstörung geklagt worden, weil er das Tankstellengelände durchfahren hatte, um dort nur zwei Autoinsassen aussteigen zu lassen. Sowohl Bezirks- als auch Landesgericht stellten fest, dass der beklagte Autofahrer dadurch einen "nicht unbedeutenden" sozialwidrigen Eingriff in den "ruhigen Besitz des Klägers" begangen habe. Das bloße "Durchfahren" des Tankstellengeländes, so hieß es im Entscheid des Landesgerichts, sei nämlich vom Betreiber durch klare Beschilderung ausdrücklich untersagt; zudem würden immer wieder Pkw einfach über das Gelände fahren und so den Kundenverkehr auf der Tankstelle gefährden. Gegen den Entscheid hatte der Lenker schließlich "außerordentlichen Revisionsrekurs" eingebracht. Wie der Rechtsanwalt des Tankstellenpächters mitteilte, wies das Bezirksgericht besagten Rekurs nun als verspätet zurück. Abgesehen vom verspäteten Einbringen sei der Rekurs "aber auch schon vom Streitwert her unzulässig gewesen", so der Kläger-Anwalt, der ergänzte: "Der Pächter geht deshalb streng gegen Durchfahrer vor, weil diese auf der Tankstelle auch schon zwei Unfälle mit Verletzten verursacht haben."