Internist Andreas Sönnichsen, der sich in der Öffentlichkeit als scharfer Kritiker der Maßnahmen der Regierung gegen die Coronapandemie und die Covid-19-Impfungen hervorgetan hatte, wurde am Donnerstag am Bezirksgericht Salzburg von den Vorwürfen des Betrugs und der Amtsanmaßung freigesprochen. Dem Arzt wurde angelastet, gegen Bezahlung von 20 Euro digitale Bescheinigungen für eine vorläufige Covid-19-Impfunfähigkeit ausgestellt zu haben, obwohl er dazu nicht befugt gewesen sei.
Der Arzt beteuerte in dem Prozess seine Unschuld. Der zuständige Richter konnte keine Verwirklichung der subjektiven Tatseite bzw. keinen Bereicherungsvorsatz erkennen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weil der Bezirksanwalt keine Erklärung dazu abgegeben hat, wie der Sprecher des Bezirksgerichts Salzburg, Franz Mittermayr, erklärte.
Die Ärztekammer hatte im Vorgehen von Sönnichsen einen Verstoß gegen das Ärztegesetz gesehen und den Kollegen bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Arzt konstatierte etwa Ende 2021 in einer Pressekonferenz den "größten Medizinskandal aller Zeiten" und stellte die mehrfach widerlegte Falschbehauptung auf, auf den Intensivstationen lägen überwiegend Geimpfte. Die Medizinische Universität Wien, wo Sönnichsen ein Dienstverhältnis hatte, beendete daraufhin dieses, nachdem er zuvor mehrfach gegen hausinterne Coronaregeln verstoßen und sich nicht an Dienstanweisungen gehalten haben soll.
In der nunmehrigen Gerichtsverhandlung wurde dem Arzt angelastet, dass seine Gutachten über das Internet ausgestellt wurden, ohne dass er die Patienten vorher gewissenhaft ärztlich untersucht habe. Zudem dürften solche Atteste nur "kraft öffentlichen Amtes", also von Amtsärzten, ausgestellt werden, hieß es im Strafantrag, der auf den Tatzeitraum Jänner und Februar 2022 eingegrenzt war.
Sönnichsen argumentierte dagegen damit, die Bescheinigungen hätten sehr wohl einen ärztlichen Wert gehabt. Auch der Richter vertrat diese Ansicht und stellte fest, dass sich der Mann nicht bereichert habe.
Was den Vorwurf der Amtsanmaßung betrifft, so habe der beschuldigte Arzt nicht mit dem Willen gehandelt, sich als Amtsarzt auszugeben. Dem Richter zufolge habe der Mediziner eine medizinische Bestätigung als Arzt ausstellen wollen, die den Menschen hilft, nicht impfen gehen zu müssen.
Die Impfpflicht war im Februar 2022 in Österreich eingeführt worden. Sie wurde aber nie schlagend, bereits im März wieder ausgesetzt und im Sommer dann endgültig zurückgenommen.