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Keine Einigung über Finderlohn für Bianca Jaggers Ring

Der Rechtsstreit um 10.000 Euro Finderlohn für jenen Platinring von Bianca Jagger, den ein Salzburger am 22. August 2008 vor einem Hotel in der Stadt Salzburg gefunden hat, dürfte zu einer "Endlosgeschichte" werden.

Keine Einigung über Finderlohn für Bianca Jaggers Ring
Keine Einigung über Finderlohn für Bianca Jaggers Ring
Keine Einigung über Finderlohn für Bianca Jaggers Ring
Keine Einigung über Finderlohn für Bianca Jaggers Ring

Nach viereinhalb Jahren konnten sich die Rechtsvertreter des Salzburgers und der Ex-Frau von "Rolling Stone" Mick Jagger heute, Dienstag, vor Zivilrichter Friedrich Gruber am Salzburger Landesgericht erneut nicht auf einen Finderlohn einigen. Schon nach 15 Minuten wurde der Prozess beendet. Das Urteil ergeht schriftlich.

Verhandlungsgegenstand war heute allerdings nicht der Finderlohn selbst, sondern die Frage, ob das Gericht in Salzburg für die eingebrachte Klage des Bauunternehmers überhaupt zuständig. In rund zwei Wochen wird Richter Gruber seinen Beschluss darüber gefasst haben.

"Der Richter hat schon durchblicken lassen, dass wahrscheinlich London, der Hauptwohnsitz von Bianca Jagger, ein zulässiger Gerichtsstandort ist. Wenn die Klage zurückgewiesen wird, werden wir einen Rekurs beim Oberlandesgericht Linz einbringen", sagte Alexander Schuberth, Rechtsanwalt des Salzburgers, nach dem Prozess zur APA.

Die Hoffnung, dass die Menschenrechtsaktivistin und Society-Lady Bianca Jagger doch noch einen Finderlohn zahlt, ist für Schuberth noch nicht vom Tisch. Bei der heutigen Verhandlung zeigte er sich mit einem Betrag von rund 1.000 Euro zufrieden, nachdem Jaggers Rechtsvertretung, die Wiener Kanzlei "Lansky, Ganzger & Partner", kurz vor dem Prozess ein Gutachten eines Salzburger Edelsteinlabors aus dem Jahr 2010 vorgelegt hatte, wonach das von Jagger selbst designte Juwel "nur" 17.760 Euro wert sei - was Schuberth irritierte. Denn Jagger habe den Wert des Ringes selbst mit rund 200.000 Euro beziffert. Daraus ergebe sich ein gesetzlicher Finderlohn-Anspruch in Höhe von 10.000 Euro, so der Anwalt. Dieser Betrag wurde in der Klage gegen Jagger auch eingefordert.

Einen Vergleich konnte Rechtsanwältin Andrea Gesinger von der Kanzlei "Lansky, Ganzger & Partner" heute nicht zustimmen. Sie habe kein "Verhandlungspouvoir" darüber, wie sie vor Richter Gruber betonte. Dass ein Finderlohn von 1.000 Euro von der klagenden Partei auch akzeptiert werde, habe sie heute zum ersten Mal gehört, sagte die Rechtsanwältin zur APA.

Im Prozess selbst waren die Fronten verhärtet. Gesinger wies auf ein früheres Angebot von Jagger hin, worauf der Salzburger nicht eingegangen sei: 1.000 Euro für die Tochter des Finders und eine Spende von 9.000 Euro an "Amnesty International". Doch Schuberth hatte schon damals betont, sein Mandant wolle selbst entscheiden, was er mit dem Finderlohn mache. Und auch der Richter merkte heute an: "Über die Verwendung des Finderlohns hat grundsätzlich der Finder zu entscheiden, wenn es einen Anspruch gibt."

Jaggers Rechtsvertretung bestritt das Klagebegehren "dem Grunde und der Höhe nach". In einem Schriftsatz wurde betont, dass der Salzburger den Ring nicht unverzüglich abgeliefert habe und ihm deshalb der Finderlohn gar nicht zustehe. Doch der Bautechniker hatte mehrmals beteuert, er habe den Ring erst deshalb zwei Wochen nach der Auffindung zur Polizei bringen lassen, weil er anfangs geglaubt habe, das Schmuckstück sei wertlos und er habe es daher seiner Tochter geschenkt.

Falls man doch noch eine Klage in London einbringe, werde man den Wert des mit Brillanten verzierten Platinringes von einem Labor überprüfen lassen, sagte Schuberth. "Aber wenn wir zu einem raschen Ende kommen, wären wir mit 1.000 Euro zufrieden. Das ist alles völlig aus den Fugen geraten. Wenn ich wie Bianca Jagger in der Charity-Branche zu Hause wäre, dann würde ich wenigstens 1.000 Euro zahlen und die Sache ist erledigt. Zu einem Danke an den Finder ist es niemals gekommen."