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Rudolfshütte: Land Salzburg bewilligt den Ausbau

Laut dem Bescheid ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben nötig. Es gibt aber noch eine vierwöchige Frist für Einsprüche. Und es wird weiter nach einem Käufer gesucht.

Die für den Naturschutz zuständige LH-Stv. Marlene Svazek (FPÖ) hat am Donnerstagvormittag den UVP-Feststellungsbescheid für den Ausbau der Rudolfshütte unterschrieben. Demnach ist keine UVP nötig. Die Landesumweltanwaltschaft (LUA) und anerkannte Umweltorganisationen können dagegen vier Wochen lang Rechtsmittel ergreifen.

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