Die Eltern eines Schülers haben sich beim Unterrichtsministerium beschwert, weil ihr Sohn bei einer Wiederholungsprüfung in Mathematik durchgefallen war. Die Prüfung sei unfair, die Unterrichtsmethode nicht befriedigend gewesen, wurde kritisiert. Nachdem die Eltern mit ihrer Berufung abgeblitzt waren, wurden sie von zwei Professoren wegen Kreditschädigung geklagt.
Der Oberstufenschüler konnte laut einem TV-Bericht des ORF krankheitsbedingt eine längere Zeit am Unterricht nicht teilnehmen. Am Ende des Schuljahres sah er sich mit einem nicht abgesicherten "Genügend" sowie mit einem "Nicht Genügend" in Mathematik konfrontiert. Nach der gescheiterten Wiederholungsprüfung in Mathematik brachten die Eltern eine Beschwerde ein. Die Berufung ist letztinstanzlich vom Unterrichtsministerium abgewiesen worden. Zugetragen haben soll sich die Eskalation des Eltern-Lehrer-Konflikts in einem Gymnasium im Flachgau.
Das Unterrichtsministerium wollte sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern. In einer Stellungnahme gegenüber der APA hieß es am Mittwoch: "Der Fall ist außergewöhnlich und gehört sicher nicht zum schulischen Alltag. Die Schulbehörden können Lehrern, die sich von Eltern zu Unrecht angegriffen fühlen, grundsätzlich nicht verbieten einen Anwalt einzuschalten oder zu klagen. Die Möglichkeit, sich an ein Gericht zu wenden, gehört zur Rechtsstaatlichkeit. Das BMUKK steht einem solchen Vorgehen aber dennoch solange äußerst reserviert gegenüber, als die Angelegenheit von der Schulbehörde noch untersucht wird."
Höchst problematisch wäre es jedenfalls, "wenn Eltern deswegen mit Klage oder mit dem Einschalten eines Anwalts gedroht wird, weil sie von einer schulrechtlich verankerten Rechtsmittel- oder Beschwerdemöglichkeit Gebrauch machen. Derartiges liefe möglicherweise auf einen Versuch zur Einschüchterung hinaus und müsste gegebenenfalls darauf hin untersucht werden, ob so eine Vorgangsweise als Verstoß gegen lehramtliche Pflichten dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen muss", wurde in der Stellungnahme des Unterrichtsministeriums erklärt.
Pflichtschullehrervertreter Paul Kimberger (FCG) gab keine Details zu der Causa bekannt, hielt aber seine grundsätzliche Ansicht im APA-Gespräch nicht hinter dem Berg. "Wenn es zu einer Ehrenbeleidigung kommt, die auch strafrechtlich relevant ist, bin ich der Meinung, dass sich Lehrer das nicht gefallen lassen müssen."
Die Eltern des Schülers hatten zuerst eine Noten-Beschwerde eingebracht, dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen unfairer Behandlung des Schülers. Die behördliche Untersuchung der Dienstaufsichtsbeschwerde ist noch nicht abgeschlossen. Mit dem Eltern-Lehrer-Konflikt beschäftigt sich nun auch die Volksanwaltschaft. Der Vater des Schülers hat dort ebenfalls eine Beschwerde eingebracht."Klagsandrohung kein Einzelfall"Eltern würden zwar nur "sehr selten" tatsächlich von Lehrern geklagt, allerdings sei "Einschüchterung der Eltern mittels Klagsandrohung durch Lehrer keine Seltenheit", betonte Theodor Saverschel, Elternvertreter für mittlere und höhere Schulen, gegenüber der APA. Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Lehrer würden unterdessen von Schulleitung, Landesschulrat und Unterrichtsministerium "entweder ignoriert oder einfach nicht ernst genommen, egal wie gut die Beschwerde dokumentiert ist". So sei ein Lehrer trotz seines Alkoholismus vom Landesschulrat nicht vom Dienst suspendiert worden, da er ja "nur mehr ein paar Jahre bis zur Pension hat". Vom Lehrer wurde Eltern, die nochmals Beschwerde einreichen, mit einer Klage gedroht. "Das sind keine Einzelfälle", so Saverschel.
Eltern würden sich nach einer Klagsandrohung eher zurückhaltend verhalten, um die Kinder "vor weiteren Repressalien zu schützen" oder um finanzielle Probleme als Folge einer Klage wegen Kredit- und Rufschädigung zu vermeiden. Denn während eine Rechtsschutzversicherung solche Fälle nicht abdecke, "werden Lehrer durch Gewerkschaft und deren Anwälte kostenfrei unterstützt, was jedoch seitens der Gewerkschaft abgestritten wird". Wenn sich die Behörden "mit fadenscheinigen Begründungen aus der Affäre zu ziehen versuchen", dürften sie sich nicht wundern, wenn immer mehr Fälle dieser Art an die Öffentlichkeit kämen.