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"Luft-Hunderter" und Tempo 80 in Salzburg: Strafen steigen

Für Tempoüberschreitungen nach dem IG-L müssen Autofahrer künftig bis zu 90 statt 50 Euro berappen. Das Umweltministerium hat den Strafrahmen erhöht.

Wer bei Tempo 80 ins Radar fährt, wird künftig mehr zahlen müssen – so will es das Umweltministerium.
Wer bei Tempo 80 ins Radar fährt, wird künftig mehr zahlen müssen – so will es das Umweltministerium.

Salzburgs Verkehrslandesrat Hans Mayr (SBG) ließ am Mittwoch in der Ausschusssitzung des Landtags mit der Ankündigung aufhorchen, dass die Strafen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) auf Autobahnen von 50 auf 90 Euro erhöht werden. "Das Land kann hier nicht aus, das liegt in der Zuständigkeit des Bundes."

Das vom Umweltministerium auf den Weg gebrachte Verwaltungsreformgesetz, mit dem auch das IG-L novelliert wird, ist seit Mittwoch in Kraft. Bisher wurden Geschwindigkeitsübertretungen von bis zu 30 km/h mit einer Organstrafverfügung in Höhe von maximal 50 oder 70 Euro geahndet.

Die Salzburger FPÖ reagiert empört. "Die österreichischen Autofahrer werden zur Melkkuh der Nation, das ist moderne Wegelagerei", kommentierte Verkehrssprecher Hermann Stöllner. Die FPÖ und Klubobmann Helmut Naderer (TS) brachten einen Antrag ein, in dem sie die Bundesregierung auffordern, die IG-L-Strafen an die niedrigeren Strafen nach der Straßenverkehrsordnung anzugleichen. Laut StVO ist etwa für Geschwindigkeitsübertretungen bis 10 km/h ein Betrag von 20 Euro einzuheben. Die Grünen brachten einen Abänderungsantrag ein, der einstimmig angenommen wurde. Die Landesregierung wird mit der Forderung an die Bundesregierung herantreten, eine Angleichgung zu prüfen und dabei besonders auf gesundheitliche Aspekte und die Verkehrssicherheit Rücksicht zu nehmen.

Verschieden hohe Strafen für das gleiche Vergehen

Zu spüren bekommen Salzburgs Autofahrer diesen Unterschied besonders deutlich, wenn sie auf der Westautobahn geblitzt werden. Wer im Lieferinger Tunnel um zehn km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt 20 Euro Strafe, weil im Tunnel die Straßenverkehrsordnung gilt. Wenige Meter außerhalb kostet das gleiche Vergehen 50 Euro, weil der Luft-80er nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft gilt.

Es sei nicht nachvollziehbar, warum für das gleiche Delikt unterschiedliche Strafhöhen gelten, betont auch Landesrat Mayr. "Anstatt die Strafen einander anzugleichen, wird die Kluft jetzt noch größer."

Ministeriumssprecherin kontert

Ministeriumssprecherin Magdalena Rauscher-Weber weist die Kritik zurück. Man habe mit der Novelle den Strafrahmen nach dem IG-L mit jenem des Verwaltungsstrafgesetzes bzw. der StVO vereinheitlicht. Es gehe um den Höchstbetrag für Strafen bei Organstrafverfügungen, also wenn eine Geschwindigkeitsübertretung mittels Radarpistole festgestellt und sofort gestraft werde. Die 90 Euro seien kein Fixbetrag, sondern der mögliche Maximalbetrag. Die Festlegung der konkreten Strafhöhe obliege den Verwaltungsstrafbehörden in den Ländern und sei im Vorhinein festzusetzen. "Damit haben es die Länder in Bezug auf Strafandrohungen nach dem IG-L und dem Verwaltungsstrafgesetz selbst in der Hand, eine entsprechende Harmonisierung der Strafsätze vorzunehmen."

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