Weil er sich fünf Jahre hindurch, von 2017 bis Jänner 2022, die schier unfassbare Menge von 500.000 Missbrauchsdarstellungen von Mädchen und Buben im Internet verschafft hatte, wurde ein 59-jähriger, gebürtiger Oberösterreicher am 3. Februar 2023 am Landesgericht Salzburg zu neun Monaten gänzlich bedingter Haft verurteilt. Parallel dazu hatte die Erstrichterin aber auch die unbefristete Unterbringung des 59-Jährigen in ein Forensisch-Therapeutisches Zentrum angeordnet: Laut psychiatrischem Gutachten leide der Angeklagte an einer schwerwiegenden psychischen Störung - die Wahrscheinlichkeit sei sehr hoch, dass er ohne engmaschige Therapie in einer geschlossenen Anstalt erneut gleich gelagerte Taten begehe. Laut der fallzuständigen Staatsanwältin Sandra Wimmer hatte der Angeklagte jahrelang gezielt unter Pseudonymen wie "diskreter Pädo" in einschlägigen Internetforen nach kinderpornografischen Bildern und Videos gesucht.
Die Staatsanwältin hatte gegen das Urteil umgehend Strafberufung angemeldet und kurz danach auch sofortige Verhängung der U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr beantragt. Dem kam die Erstrichterin auch nach: am 10. Februar verhängte sie die U-Haft - mit einer Haftbeschwerde blitzte der Angeklagte im März beim Oberlandesgericht (OLG) Linz ab.
Neun Monate unbedingte Haft statt neun Monate gänzlich bedingt
Am Mittwoch befasste sich das OLG Linz in dem Aufsehen erregenden Fall nun in einer Berufungsverhandlung in Salzburg unter anderem mit dem Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Gefängnisstrafe statt bedingter Haft. Der OLG-Dreirichtersenat (Vorsitz: Senatspräsident Karl Bergmayr) gab der Berufung der Anklagebehörde (Vertreter: Erster Staatsanwalt Marcus Neher) auch Folge und verschärfte die Strafe deutlich: die erstinstanzlichen neun Monate bedingt wurde in neun Monate gänzlich unbedingte Haft umgewandelt. Der OLG-Senatsvorsitzende hob hervor, dass es sich um eine "Tat mit schweren Folgen" handle. Aufgrund der immensen Anzahl an Missbrauchsdarstellungen, die sich der Angeklagte verschaffte, müsse hier trotz Unbescholtenheit eine bedingte Strafnachsicht entfallen.
Mit dem nun rechtskräftigen Urteil wird der 59-Jährige nun in den Maßnahmenvollzug (Forensisch-Therapeutisches Zentrum) überstellt.



