Eine halbe Million kinderpornografischer Dateien soll ein 59-Jähriger aus dem Internet heruntergeladen haben. Der Frühpensionist zeigte sich am Montag vor dem Salzburger Landesgericht zum Vorwurf des Besitzes der pornografischen Darstellungen Minderjähriger geständig. Warum er dies im Zeitraum von Februar 2017 bis Jänner 2022 tat, habe er vor Gericht jedoch nicht klären können. Der 59-Jährige sagte, er habe in seinem Leben selbst Missbrauch erfahren und leide an Depressionen. Der Prozess wurde zur Einholung eines Gutachtens vertagt.
Bei einer Hausdurchsuchung wurden die kinderpornografischen Bilder und Videos sichergestellt. Der gebürtige Oberösterreicher soll auch ein einschlägiges Forum im Internet besucht haben. "Wenn ich in ein Loch falle und Depressionen habe, kommt es zu solchen Tathandlungen. Das versteht keiner", erklärte der Angeklagte bei dem Prozess. Dieses Loch habe sich aufgetan, nachdem seine Psychiaterin in Pension gegangen ist. Den Vorwurf, er habe von einem im Jahr 2013 geborenen Mädchen kinderpornografische Fotos gemacht, bestritt der Angeklagte.
Der Beschuldigte wurde zuletzt im Jahr 2005 gerichtlich begutachtet. Damals wurde keine psychische Abnormität festgestellt. Die Richterin will nun den aktuellen psychischen Zustand des Angeklagten in Erfahrung bringen. Deshalb wird die gerichtlich beeidete Psychiaterin Gabriele Wörgötter mit der Begutachtung des Mannes beauftragt. Wenn die Expertise vorliegt, wird der Prozess fortgesetzt.
Am Landesgericht Salzburg wurden am Montag noch zwei weitere Fälle von pornografischen Darstellungen Minderjähriger verhandelt. Ein 29-jähriger Tennengauer soll eine Vielzahl von einschlägigen Dateien besessen haben. Er war gegenüber den Ermittlern geständig und wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung nicht rechtskräftig verurteilt. Zudem muss er eine Psychotherapie absolvieren. Weiters wurde einem jungen Mann zur Last gelegt, er habe, als er selbst noch ein Jugendlicher war, aus dem Internet zwei kinderpornografische Dateien heruntergeladen. Der Prozess endete mit einer Diversion in Form einer einjährigen Probezeit und einer Weisung zu einer Sexualtherapie.