Konkret wird dem zuletzt arbeitslosen 36-Jährigen angelastet, in der Tatnacht von außen über ein Fenster in die im dritten Stock gelegene Hochhaus-Wohnung des einheimischen Möbelpackers eingestiegen zu sein. Laut Anklage von Staatsanwältin Karin Sperling befand sich der damals im nahen Oberösterreich gemeldete 36-Jährige in Geldnot und hatte einige Zeit vor der ihm angelasteten Bluttat erfahren, dass in der Wohnung des Möbelpackers angeblich viel Geld zu holen sei. In der Tatnacht, so die Ermittlungen, ließ sich der gebürtige Tennengauer von seiner damaligen Freundin zur Wohnung des 52-Jährigen chauffieren. Ausgerüstet mit Klettergurt, Seil und zusammenschraubbaren Stangen drang er laut Anklage "plangemäß von außen durchs Küchenfenster" in die Wohnung ein.
Der Möbelpacker war jedoch entgegen der Meinung des Angeklagten zu Hause. Sogleich habe der 36-Jährige den Wohnungsinhaber angegriffen und ihm mit einem "massiven, kantigen Gegenstand", vermutlich einem Brecheisen, auf den Hinterkopf geschlagen. Dem nicht genug, habe er dem bereits auf dem Boden liegenden Opfer noch etliche Male mit dem stumpfen Gegenstand ins Gesicht geschlagen. Der Möbelpacker erlitt durch "neun wuchtige Schläge", so die Anklage, schwerste Kopfverletzungen und starb in der Wohnung. Erst Stunden nach dem Eindringen sei der Angeklagte wieder gegangen, mit Münzen aus dem Besitz des Opfers.
Der Angeklagte wird von Rechtsanwalt Kurt Jelinek verteidigt, die Lebensgefährtin sowie die Mutter des Getöteten werden von Hinterbliebenenanwalt Stefan Rieder juristisch betreut. Den Mordprozess leitet Richterin Martina Kocher.