Wie berichtet stehen zwei 18-jährige Pinzgauer ab 8. Oktober wegen des Vorwurfs des Mordes an einer 20-jährigen Frau aus Zell am See vor einem Geschworenengericht. Der Erstangeklagte soll die Frau im Oktober 2018 in der Pinzgauer Bezirkshauptstadt vor ihrer Wohnungstür mit vier Schüssen aus einer scharf gemachten Schreckschusspistole getötet haben. Seinem mitangeklagten, nun ehemaligen Freund wird angelastet, den Schützen im Tatentschluss bestärkt, beim Umbau der Waffe geholfen und als Fahrer des Flucht-Pkw fungiert zu haben.
Der erstangeklagte Schütze (Verteidiger RA Michael Ringl) räumt die tödlichen Schüsse ein und belastet den Zweitangeklagten der Mittäterschaft: dieser habe ihn zur Tat gleichsam angestiftet. Letztgenannter - nach einem Verteidigerwechsel seit kurzem nun von Rechtsanwalt Robert Morianz vertreten - weist jede Beteiligung an der Bluttat zurück.
Auf Basis eines neuropsychiatrischen Gutachtens beantragte die Staatsanwaltschaft parallel zu einer Verurteilung auch die Einweisung des Duos in eine Anstalt für zwar zurechnungsfähige, aber höhergradig geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Schütze, so Gutachterin Gabriele Wörgötter, sei leicht manipulierbar und habe starke Selbstwertdefizite; der Zweitangeklagte zeige Merkmale einer "dissozialen Persönlichkeitsstörung mit hohem Psychopathieanteil". Es sei wahrscheinlich dass die beiden unter dem Einfluss ihrer jeweiligen Persönlichkeitsstörung erneut schwere Straftaten begehen.
Der Anwalt des Erstangeklagten, Michael Ringl, brachte jetzt bei der Vorsitzenden Richterin, Bettina Maxones-Kurkowski, einen Antrag auf eine neuerliche persönliche Begutachtung seines Mandanten durch die Sachverständige ein. Ringl: "Die Untersuchung meines Mandanten liegt schon fast acht Monate zurück. Seither wird er in der Haft psychotherapeutisch behandelt, zudem ist er längst vom Zweitangeklagten strikt getrennt - ihm war er hörig." Der Zustand seines Mandanten, betont Ringl, könnte sich zwischenzeitlich "deutlich verbessert haben - auch im Hinblick auf seine allfällige Gefährlichkeit".