Es war eine erschütternde Tat, zu der es am 15. Juni 2020 in einer Pinzgauer Gemeinde kam: Eine 36-jährige Slowakin ging in der Wohnung plötzlich auf ihren achtjährigen Sohn los. Sie packte ihn am Hals und begann, ihn massiv zu würgen. Auch ein Drosselwerkzeug setzte sie ein. Zudem fügte sie ihrem Kind auch eine schwere Verletzung im Genitalbereich zu. Der Achtjährige konnte blutverschmiert zu einem Nachbarn flüchten, der Alarm schlug. Der Bub erlitt ein massives Würgetrauma - laut gerichtsmedizinischem Gutachten war die Attacke mit Lebensgefahr verbunden.
Am Donnerstag saß die Frau - sie lebte seit 2016 mit Gatten und Sohn gut integriert im Pinzgau - am Landesgericht vor den Geschworenen (Vorsitz: Richterin Anna-Sophia Geisselhofer). Weil die 36-Jährige - sie hatte in der Slowakei ein Studium absolviert - wegen einer schweren psychischen Erkrankung zur Tatzeit zurechnungsunfähig war und damit nicht schuldfähig ist, beantragte Staatsanwältin Sandra Wimmer deren - unbedingte - Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: Es sei wahrscheinlich, dass die Frau unter Einfluss ihrer Krankheit wieder schwere Straftaten begehen könnte. Laut psychiatrischer Gutachterin Gabriele Wörgötter verübte die Slowakin die Taten in einem "akut-psychotischen Zustand im Rahmen einer paranoiden Schizophrenie". Zu Wörgötter hatte die Mutter gesagt, sie habe damals Stimmen gehört und geglaubt, ihr Sohn sei der Satan, mit dem sie kämpfen müsse.
Kurt Jelinek, Anwalt der Mutter, betonte, "dass es ihr nach intensiver Behandlung in der Psychiatrie wieder gut geht. Sie ist krankheitseinsichtig und weiß: Sie braucht weitere Behandlung. Sie gehört aber nicht weiter in die 'Geschlossene', sie gehört unter Auflagen wieder nach Hause." Die Frau wurde letztlich vom Geschworenensenat antragskonform in eine Anstalt eingewiesen. Nicht rechtskräftig.