In dem von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erstellten Strafantrag werden den beiden Angeklagten mehrere Vergehen der „grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“ (vormals im Gesetz als „fahrlässige Krida“ bezeichnet) angelastet. Bei einer strafantragskonformen Verurteilung droht den Ex-Chefs eine Haftstrafe von bis ...
Nach Millionenpleite von Scalahaus stehen jetzt die zwei Ex-Geschäftsführer vor dem Strafgericht
Mehr als dreieinhalb Jahre nach dem Millionenkonkurs der Scalahaus Holzbau GmbH mit Sitz in Eugendorf müssen sich am Mittwoch zwei ehemalige Geschäftsführer des Fertigteilhausherstellers am Landesgericht Salzburg in einem Strafprozess verantworten. Dem Duo wird grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (fahrlässige Krida) angelastet. Strafrahmen: bis zu zwei Jahre Haft.

BILD: SN/SCALA
Strafgerichtliches Nachspiel für zwei Ex-Geschäftsführer der Scalahaus GmbH.